Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Stuttgart Mitte für Ihre Rechtsfragen
Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Stuttgart Mitte Mandate annehmen
Sebastian Bürger
Kronprinzstraße 30, 70173 Stuttgartin 0.4 km Entfernung
Achim Dannecker
Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgartin 0.4 km Entfernung
Markus Füllsack
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Kronprinzstraße 30, 70173 Stuttgart
in 0.4 km Entfernung
Axel Mühl
Fachanwalt für Steuerrecht|204Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart
in 0.4 km Entfernung
Alexander Werder
Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgartin 0.4 km Entfernung
Ulrich Büttner
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Werastraße 17, 70182 Stuttgart
in 0.6 km Entfernung
Cindy Vogt
Fachanwalt für SteuerrechtKronenstraße 30, 70174 Stuttgart
in 0.9 km Entfernung
Melanie Bär
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgartin 1.4 km Entfernung
Florian Jandl
Fachanwalt für Strafrecht|204Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
in 1.4 km Entfernung
Frank Michael Thurner
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Jahnstraße 12, 70597 Stuttgart
in 4.2 km Entfernung
Volker Gaßmann
Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgartin 6.5 km Entfernung
Andrea Isabel Schweizer
Fachanwalt für SteuerrechtLuise-Pichler-Straße 5, 70499 Stuttgart
in 6.7 km Entfernung
Rüdiger Fiedler
Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgartin 10.2 km Entfernung
Hagen Reiser
Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgartin 10.2 km Entfernung
Sabine Bucher
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Barbarossastraße 65, 73732 Esslingen am Neckar
in 11.8 km Entfernung
Antje Schlechtriem
Friedrichstraße 4, 73770 Denkendorfin 13.6 km Entfernung
Klaus-Dieter Beuttler
Sindelfinger Straße 10, 71032 Böblingenin 14.3 km Entfernung
Alexander Sommer
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Amundsenstraße 6, 71063 Sindelfingen
in 16.4 km Entfernung
Jan-Philip Gehlhaar
Bergstraße 29, 74321 Bietigheim-Bissingenin 19.1 km Entfernung
Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Stuttgart Mitte Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid
Steueranwalt widerspricht Finanzamt Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Stuttgart Mitte zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Geschäftsfrau macht Steuererklärung Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Steuerehrliches Ehepaar Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Stuttgart Mitte.
Schwarzarbeit
Miniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.
Warum gibt es Betriebsprüfungen?
gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Häusliches Arbeitszimmer
Arbeit im Büro zuhause Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

