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Maixner & Knab Rehtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Badstraße 15, 70372 Stuttgart
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
Anwältin für Steuerrecht in Stuttgart Nord Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen
Steueranwalt liest Buchhaltung Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Komplexe Geschäftsfälle in der Firma sind steuerlich noch viel komplizierter, hier ist ein Fachmann für Steuerrecht unbedingt segensreich. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung im heimischen Tresor Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
Steuerehrliches Ehepaar Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Stuttgart Nord.
Die Schwarzarbeit
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.
Wenn der Steuerprüfer kommt
drohender Betriebsprüfer Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Dies passiert jedoch eher selten. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Das Büro zuhause
junge Frau arbeitet zu Hause Die meisten Arbeitnehmer können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei ihrer Einkommenssteuer nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.