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Michael Doll

Michael Doll

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Michael Doll, Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Freudenstadt

Sie benötigen rechtlichen Beistand oder juristische Beratung im Strafrecht? Ich kann Sie in allen strafrechtlichen Belangen unterstützen und Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite stehen. Wenn Ihnen ein Ermittlungsverfahren droht, bedenken Sie bitte: Je früher Sie sich der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes versichern, desto größer sind ihre Chancen, sollte es später tatsächlich zu einem Verfahren kommen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an mich! Kontaktieren Sie mich am besten direkt über das Kontaktformular oder per Telefon in der Kanzlei Schrön | Trommsdorff | Beckert. Ich melde mich umgehend bei Ihnen. 

Vita, Werdegang und Tätigkeitsschwerpunkte

Nach rechtswissenschaftlichem Studium und Referendariat wurde ich im Jahr 2009 zur Anwaltschaft zugelassen. Seither habe ich meine Tätigkeitsschwerpunkte konsequent entwickelt und trage heute die Fachanwaltstitel im Strafrecht und im Verkehrsrecht. Seit 2009 arbeite ich in der Kanzlei Schrön | Trommsdorff | Beckert in Freudenstadt. Hier betreue ich Mandate in meinen fachanwaltlichen Schwerpunktbereichen. Zusätzlich berate und vertrete ich Mandanten im Verkehrsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Internetrecht und im Vertragsrecht. 

Das Strafrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet

Das Strafrecht beschränkt sich nicht auf die aus Fernsehkrimis bekannten Themen Mord, Totschlag und Sexualdelikte. Es greift wesentlich weiter. In meinem fachanwaltlichen Arbeitsalltag begegnen mir Delikte und Verfahren im Verkehrsstrafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht im Vermögensstrafrecht und in weiteren. In allen diesen Bereichen kann ich mich für Sie einsetzen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. 

Wie bereits oben erwähnt: Kommen Sie frühzeitig zu mir, wenn gegen Sie ermittelt wird. Je früher ich Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen kann (das darf ich nur als Ihr Rechtsanwalt), desto früher können wir eine passende Verteidigungs-Strategie entwickeln und Einfluss auf das Verfahren nehmen. Ebenso wichtig: In Strafsachen sind kurze Fristen üblich, die es einzuhalten gilt. Bei Nichtbeachtung drohen Nachteile, die unter Umständen nicht wieder gut zu machen sind. 

In meiner Arbeit als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich auch Opfer von Straftaten als Opferbeistand oder in der Nebenklage. Ich wahre Ihre Rechte und sorge dafür, dass Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (sofern möglich im Wege der Adhäsionsklage) bereits im Strafprozess Gehör finden und durchgesetzt werden. 

Wenden Sie sich in allen strafrechtlichen Angelegenheiten gerne an mich – ich werde Sie mit Erfahrung und Entschiedenheit vertreten!

 

Rechtsanwalt Doll und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Schrön | Trommsdorff | Beckert beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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