Neue Betrugsmasche: Festgeldbetrug!
Der Festgeldbetrug nutzt täuschend echt gestaltete Bank-Webseiten, um Anleger mit hohen Zinsen zu ködern und ihr Geld auf Konten zu lenken, über die nur die Täter verfügen. Für Betroffene bleibt oft nur die Prüfung möglicher Ansprüche gegen beteiligte Banken, wofür anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
Es erreichen mich vermehrt Mandatsanfragen wegen eines sogenannten Festgeldbetrugs.
Dieser läuft wie folgt ab: die Täter phishen die Betroffenen über täuschend echt gestaltete Webseiten ab, wobei sie sich der Aufmachung bekannter Banken/Kreditinstitute bedienen. Gerade dieser offizielle Touch der Websites wirkt für Betroffene vertrauenswürdig.
Geworben wird mit überdurchschnittlich hohen Zinsen.
Eröffnet wird sodann ein Konto für den Geschädigten, der sich in dem guten Glauben wähnt, ein ertragreiches und sicheres Festgeldkonto eröffnet zu haben.
Tatsächlich fließt das Geld der Anleger entweder direkt auf die Konten der Betrüger oder auf ein Konto, das zwar auf den Namen des Anlegers eröffnet wurde, über welches er, im Gegensatz zu den Tätern jedoch nicht verfügen kann. In beiden Fällen ist das Geld weg, sobald der Geschädigte es auf dieses Konto überwiesen hat.
Für die Geschädigten ist dann natürlich die dringendste Frage, wie sie ihr Geld zurückerhalten. In Betracht kommen Ansprüche gegen die beteiligten Banken, bei welchen das vermeintliche Festgeldkonto eröffnet wurde. Da dies stets vom konkreten Einzelfall abhängt, empfiehlt es sich, sich anwaltliche Hilfe zu suchen und Ansprüche prüfen zu lassen.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwältin
Am Eckelgarten 21, 63654 Büdingen
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