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Kategorie: Anwalt Wirtschaftsrecht , 14.05.2012 (Lesedauer ca. 1 Minute, 1433 mal gelesen)

SEB Immoinvest wird aufgelöst: Desaster für hunderttausende Anleger eingetreten

SEB Immoinvest wird aufgelöst: Desaster für hunderttausende Anleger eingetreten Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle

Der 6,4 Mrd. Euro schwere offene Immobilienfonds SEB Immoinvest, der als Branchenriese neben dem CS Eororeal gilt, wird mit wohl gravierenden Folgen für hunderttausende Anleger aufgelöst.

Nachdem der seit zwei Jahren eingefrorene Immobilienfonds am 07.05.2012 für einen Tag den Anlegern die Gelegenheit gab, die Rücknahme der Anteile zu verlangen, stand fest, dass die vorhandene Liquidität nicht ausreichte, um die ausstiegswilligen Anleger auszuzahlen. Nun wird keiner der Investoren ausgezahlt und der Fonds wird abgewickelt.
"Ich bedaure dies sehr und bedanke mich gleichzeitig im Namen des gesamten Teams der SEB Asset Management für den vielseitigen Zuspruch, die Unterstützung und das an vielen Stellen gezeigte Engagement", sagt Barbara Knoflach, Vorstandsvorsitzende der SEB Asset Management AG. Dies kann geschädigte Anleger, nicht ansatzweise trösten. Die Abwicklung wird sich über Jahre hinweg hinziehen und erhebliche Kapitalverluste für die Anleger sind zu erwarten.
Anleger, die gravierenden Kapitalverluste nicht einfach hinnehmen möchten, sollten daher zeitnah handeln und Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen. Es droht nämlich die Verjährung von möglichen Ansprüchen noch im laufenden Jahr 2012!
Der SEB immoinvest wurde überwiegend von Banken ( SEB Bank (heute Santander Bank) usw.) vertrieben. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Fälle wurde der Immobilienfonds als sichere Anlage angepriesen, die die bessere Alternative zu Festgeldanlagen darstelle. Die bisherige Entwicklung zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist und war. Ein Hinweis auf die Schließungsmöglichkeit oder auf mögliche Wertverluste erfolgte so gut wie nie. Auch eine hinreichende Aufklärung über Rückvergütungen (Höhe usw.), die regelmäßig an die Banken hinter dem Rücken der Anleger gezahlt wurden, fand so gut wie nie statt. Diese Beratungsfehler können, jeweils abhängig vom Einzelfall, eine Rückabwicklung und somit eine Schadensabwendung für die betroffenen Anleger ermöglichen.


von Jürgen Wöhrle

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