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Tätigkeitsbeschreibung
Ich vertrete Sie in allen Fällen rund um das Medizinrecht, insbesondere bei Fragestellungen zur Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.
Dazu gehört auch die Arzthaftung, also Ansprüche von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern wegen Behandlungsfehlern sowie das Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ).
Im Einzelnen vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess kompetent und effizient in folgenden Gebieten:
Kassenzulassung,
Honorierung für Allgemeinpatienten,
Approbationsordnung,
Wettbewerbsrecht,
Recht der Praxisübertragung,
Krankenhausrecht,
Rechts der Pflegeberufe,
Rechts der Apotheken und
Pharmarechts
Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.
Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen können und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten.