Anwalt Versicherungsrecht - Info

Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der an einem Versicherungsvertrag beteiligten (juristischen) Personen, also von Versicherer und Versichertem. Zentrale Rechtsgrundlage für Versicherungen ist das Versicherungsvertragsgesetz.

Vom Versicherungsgegenstand kann es in zwei Bereiche unterteilt werden: Sachversicherungen und Personenversicherungen. Zur ersten Gruppe gehören z.B. die Hausratversicherung, die Feuerversicherung und die Reisegepäckversicherung. Zur zweiten Gruppe gehören z.B. die Krankenversicherung (privat und gesetzlich) oder die Kaskoversicherung beim Fahrzeug. Mischfälle sind z.B. die Haftpflichtversicherung beim Kfz (deckt Schäden an Objekten und Personen ab) oder die Reiserücktrittsversicherung (deckt Schäden wegen Verhinderung von Personen, aber auch wegen Reiseverhinderung z.B. wegen höherer Gewalt ab).

Anwälte mit dem Schwerpunkt Versicherungsrecht haben sich auf dieses umfangreiche Rechtsgebiet spezialisiert und beraten Sie dahingehend, ob ein Anspruch dem Grunde nach gegeben ist und wenn ja, wie hoch er ist.

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