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Anwälte für Verkehrsrecht in Weingarten in Baden für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Verkehrsrecht, die im Umkreis von Weingarten in Baden Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Raab

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Pforzheimer Straße 21, 76227 Karlsruhe
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Scholz

Vorholzstraße 26, 76137 Karlsruhe
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Weingarten in Baden
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.

Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verunfallter PKW mit Totalschaden am StraßenrandVerunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Fehlverhalten während der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister

Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.

Alkohol am Steuer im Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.

kaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogenkaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogen Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Anordnung einer MPU

Nahaufnahme eines RadargerätesNahaufnahme eines Radargerätes Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts

Schaden an einer StoßstangeSchaden an einer Stoßstange Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

eingegipster Fuß mit einer Krückeeingegipster Fuß mit einer Krücke Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht, dem Verkehrsvertragsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Der Unfallverursacher hat sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall erfährt. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Passiert der Unfall im EU-Ausland, so gilt das Recht des Landes in dem der Unfall geschehen ist. Anwälte für Verkehrsrecht klären die rechtliche Sachlage im Falle eines Unfalles.

Verkehrsverwaltungsrecht

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.

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