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Anwälte für Verkehrsrecht, die im Umkreis von Weingarten in Baden Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Raab

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Pforzheimer Straße 21, 76227 Karlsruhe
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Scholz

Vorholzstraße 26, 76137 Karlsruhe
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Verkehrsrechts

In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht

Zwei verkeilte PKW mit BlechschadenZwei verkeilte PKW mit Blechschaden Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Der Führerschein auf Probe und das Gesetz

Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Die Probezeit verlängert sich bei zwei B-Verstößen, oder einem A-Verstoß auf vier Jahre. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Außerdem muss man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verstöße im Straßenverkehr werden somit mit Bußgeld und Punkten geahndet.

Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen

Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Alkohol am Steuer im Ausland

Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit AlkoholEin KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

kaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogenkaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogen Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Das Fahrverbot kann in wenigen Ausnahmefällen erlassen werden, wenn dringende Gründe vorliegen. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.

Anordnung einer MPU

Hupender Autofahrer im StauHupender Autofahrer im Stau Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.

Verkehrsstrafrecht

Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten FahhradFahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.

Verkehrszivilrecht

Mann mit Kniestütze und GehhilfeMann mit Kniestütze und Gehhilfe Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Nun ist es gut, wenn man die Extrakosten einer Vollkaskoversicherung auf sich genommen hat, denn sie zahlt nun auch den eigenen entstandenen Schaden. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ansprüche durchzusetzen, wenn die Versicherung diese unbotmäßig in die Länge ziehen möchte.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht wird geregelt, wann man eine amtliche Fahrerlaubnis braucht, wie und wer sie erwerben kann und auch wann sie einem entzogen wird. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.