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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 11.02.2020 (Lesedauer ca. 6 Minuten, 2324 mal gelesen)

Autounfall - Was tun?

verbeulte Autos nach Auffahrunfall Totalschaden verbeulte Autos nach Auffahrunfall Totalschaden © freepik - mko

Wie verhält man sich nach einem Autounfall richtig? Wann und wie muss die Kfz-Versicherung informiert werden? Kann man sich nach einem Autounfall einen Mietwagen aussuchen? Wie macht man nach einem Autounfall Schmerzensgeld geltend? Welche Folgen hat eine Unfallflucht? Unsere Checkliste klärt Schritt für Schritt Ihre Fragen zum Thema Autounfall – garantiert aktuell, kompetent und verständlich!

Autounfall – So verhalten Sie sich richtig

Nach einem Autounfall sollte zuerst die Unfallstelle abgesichert werden. Dafür muss der Warnblinker am Fahrzeug eingeschaltet, die Warnweste angezogen und das Warndreieck mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Vergisst der Autofahrer das Warndreieck aufzustellen und kommt es dadurch zu einem weiteren Auffahrunfall, haftet er für diesen Unfall zu 50 Prozent, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 26 U 12/13).

Danach gilt es verletzten Unfallbeteiligten umgehend Erste-Hilfe zu leisten und den Notruf mit Angabe des Unfallorts, Unfallhergang, Zahl der Verletzten und Art der Verletzungen, zu kontaktieren. Wer keine Erste-Hilfe leistet macht sich strafbar!

Hat ein Autounfall keine Personenschäden oder größeren Sachschäden verursacht, muss die Polizei nicht zwingend verständigt werden. Es reicht aus, wenn die Daten der Unfallbeteiligten, insbesondere des Unfallverursachers, ausgetauscht werden.

Im nächsten Schritt geht es an die Sicherung der Beweise. Oft ist den Unfallbeteiligten der Unfallhergang im Nachhinein nicht mehr ganz präsent. Aus diesem Grund sollten Zeugen notiert und ein Unfallbericht erstellt werden. Dazu gehören auch Angaben zum Wetter oder zum Auftreten des Unfallgegners (evtl. Alkoholeinfluss). Der Unfallbericht sollte von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Ein Schuldanerkenntnis sollte am Unfallort auf keinen Fall unterschrieben werden! Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere Schadensregulierung haben. Fotos von der Unfallstelle sind auch geeignete Beweismittel.

Damit Sie sich in der Aufregung nach einem Autounfall richtig verhalten, haben wir eine Checkliste fürs Handschuhfach und einen Unfallbericht erstellt – beides zum Ausdrucken!



Ansprüche nach einem Autounfall

Regulierung der Sachschäden

Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Manch klein wirkender Schaden entpuppt sich im Nachhinein als viel größer. Daher empfiehlt es sich immer ein Gutachten anfertigen zu lassen. Aus dem Gutachten ergeben sich die geltend zumachenden Ansprüche.

Das Unfallfahrzeug kann durch eine Werkstatt wieder in Stand gesetzt oder auch vom Autobesitzer selbst repariert werden. Der gutachterlich festgestellte Anspruch auf Schadensersatz steht dem Autobesitzer in beiden Fällen zu. Fällt die Entscheidung für eine Reparatur in der Werkstatt, kann der Autobesitzer für diese Zeit einen Mietwagen verlangen. Die Kosten für den Mietwagen müssen allerdings verhältnismäßig zum Unfallfahrzeug sein. Wer einen Kleinwagen fährt, darf sich keinen Luxusschlitten mieten. Wer nicht unbedingt auf ein Fahrzeug angewiesen ist, kann für die Reparaturzeit auch Nutzungsentschädigung verlangen. Diese berechnet sich nach Alter und Modell des Unfallfahrzeugs.

Übrigens: Bei einem Autounfall aufgrund von Aquaplaning kann der Fahrer nicht den Bund, das Land oder die Gemeinde in die (Mit-)Haftung nehmen, entschied das Landgericht Mainz (Aktenzeichen 4 O 76/04). Der Autofahrer muss seine Geschwindigkeit den Fahrbahnverhältnissen anpassen.

Regulierung der Gesundheitsschäden

Unfallbeteiligte, die aufgrund eines Autounfalls körperliche oder psychische Gesundheitsschäden erlitten haben, steht ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Er empfiehlt sich bei Beschwerden nach einem Autounfall zeitnah einen Arzt aufzusuchen, der den Befund und die Therapie dokumentiert. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist individuell zu bestimmen und hängt unter anderem auch von den Folgen des Gesundheitsschadens ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung erfolgreich durchzusetzen.

Rechtliche Folgen nach einem Autounfall

Ein Autounfall kann neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Folgen für die Unfallbeteiligten haben.
Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, einer Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug geahndet werden kann.

Steht ein Unfallverursacher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss muss er ebenfalls mit einem erheblichen Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechnen. Aber auch Autofahrer, die etwa an epileptischen Anfällen leiden, können sich im Falle eines von ihnen verschuldeten Autounfalls strafbar machen, wenn sie am Unfalltag vergessen haben ihre Medikamente einzunehmen, so das Amtsgericht Würzburg.

Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Ratgeber-Beitrag:
Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen?.


Immer wenn ein Autounfall tödlich endet, stellt sich die Frage, ob der Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Eine fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Teilnehmer illegaler Autorennen wurden von verschiedenen Gerichten wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Aber auch am Unfall Unbeteiligte können sich strafbar machen, wenn sie zum Beispiel Fotos oder Videos von der Unfallstelle oder verletzten Personen machen. Das wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Gaffer müssen mit einem Bußgeld zwischen 20 und 1.000 Euro rechnen. Werden durch das Gaffen oder auf dem Seitenstreifen geparkte Autos noch Rettungskräfte behindert, kommt ein weiteres Bußgeld hinzu. Die Polizei ist in diesen Fällen übrigens befugt Handy, Kamera oder Tablet einzuziehen.

TOP-Fehler nach einem Autounfall

TOP-Fehler: Kontakt zur gegnerischen Versicherung

Unfallbeteiligte sollten keinen direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen. Die Mitarbeiter der Versicherung arbeiten im Sinne ihres Unternehmens. Oft werden berechtigte Ansprüche eines Geschädigten unter den Tisch fallen gelassen. Überlassen sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt für Verkehrsrecht.

TOP-Fehler: Angaben zum Unfallgeschehen machen

Unfallbeteiligte sind nur zur Abgabe ihrer Personalien und Versicherungsdaten verpflichtet. Zum Unfallgeschehen müssen und sollten Unfallbeteiligte am Unfallort keine Angaben machen. In keinem Fall sollte ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, welche Angaben Sie zum Unfallgeschehen machen sollten.

TOP-Fehler: Fahrzeug zu früh fortbewegt

Wer ein unfallbeteiligtes Fahrzeug zu früh von der Unfallstelle fortbewegt, verändert die Beweissituation. Erst wenn alle Beweise sichergestellt wurden, können die Unfallfahrzeuge bewegt werden.

TOP-Fehler: Gutachten durch Sachverständigen einer Versicherung

Bei Gutachtern, die von einer Versicherung beauftragt wurden, besteht die Befürchtung, dass sie ihr Gutachten zum Autounfall im Sinne Ihres Auftraggebers verfassen. Ein von Ihnen beauftragter Gutachter wird Ihre Interessen sowie die geltende Rechtslage berücksichtigen. Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro können Sie den Gutachter selbst aussuchen.

TOP-Fehler: Verzicht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht

Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Er kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder vor einem Gericht durch. Lassen Sie keine berechtigten Ansprüche durch die Lappen gehen und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht.


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Autounfall - Fragen und Antworten

+ Autounfall - wie verhalte ich mich richtig?

Hilfreiche Tipps, wie man sich nach einem Autounfall richtig verhält, erhalten Sie in unserer Unfall-Checkliste fürs Handschuhfach.


+ Autounfall - wie läuft das mit der Versicherung?

Der Unfallschaden kann bei der Kfz-Versicherung telefonisch, schriftlich oder ggfs. auch online, gemeldet werden. Die Kfz-Versicherung nimmt Ihre Unfallmeldung anhand eines Unfallbogens auf und wird Ihnen die weitere Vorgehensweise mitteilen.


+ Autounfall - wo anrufen?

Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Eigene Schäden müssen bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Geschädigte eines Autounfalls melden sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.


+ Autounfall - wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Autounfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Bei einer Teilschuld zahlt sie den Schaden nur teilweise.


+ Autounfall - was zahlt die gegnerische Versicherung?

Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt bei einem unverschuldeten Autounfall die Sachschäden, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld und alle weiteren Schäden, die aufgrund des Autounfalls entstanden sind.


+Autounfall - wer zahlt Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld wird bei einem unverschuldeten Autounfall von der gegnerischen Kfz-Versicherung gezahlt.


+ Autounfall - wer zahlt Gutachter?

Der Gutachter wird bei einem unverschuldeten Autounfall von der gegnerischen Kfz-Versicherung gezahlt und kann ab einer Schadenshöhe von 750 Euro selbst ausgesucht werden.


+ Autounfall - wer zahlt Arbeitsausfall?

Verdienstausfall kann als weiterer Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden.


+ Autounfall - wer haftet Fahrer oder Halter?

Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt.


+ Autounfall - wie lange dauert es bis die Versicherung zahlt?

Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.


+ Autounfall - wie hoch steigt Versicherung?

Wie hoch Ihre Kfz-Versicherung nach einem Autounfall steigt, hängt von Ihrer Kfz-Versicherung und von Ihrem Versicherungstarif ab.



erstmals veröffentlicht am 02.04.2019, letzte Aktualisierung am 11.02.2020

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