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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
25.10.2024 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 1969 mal gelesen)
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Nebel – Was müssen Autofahrer beachten?

Lastwagen fahren auf einer nebeligen Straße Lastwagen fahren auf einer nebeligen Straße © freepik - mko

Nebel tritt gerade im Herbst für Autofahrer plötzlich auf und beeinträchtigt die Sicht erheblich. Um sich und andere nicht zu gefährden, gilt es sich jetzt richtig im Straßenverkehr zu verhalten. Was müssen Autofahrer bei Nebel beachten? Welches Licht muss man bei Nebel einschalten? Welche Strafen drohen, wenn man ohne Grund den Nebelscheinwerfer einschaltet? Und wie schnell darf man bei Nebel fahren?

Geschwindigkeit anpassen


Die wohl wichtigste Regel bei Nebel lautet: Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Wetterverhältnissen anpassen. Eine Faustregel lautet: Die Geschwindigkeit sollte der Sichtweite entsprechen. Um die Sichtweite einzuschätzen, kann man zur Orientierung die Leitpfosten am Straßenrand nutzen. Sie sind immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. Auf Landstraßen liegt die Fahrbahnmarkierung in der Mitte zwölf Meter auseinander, bei Autobahnen 18 Meter.

Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass bei einer Sichtweite von weniger als 50 Meter ein Autofahrer nicht schneller als 50 km/h fahren darf – das gilt auch auf Autobahnen! Grundsätzlich muss ein Autofahrer die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs so anpassen, dass er in der für ihn einsehbaren Strecke jederzeit anhalten kann. Hält sich ein Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung, droht ihm je nach Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Unter Umständen müssen Autofahrer, die sich im Nebel einer Kreuzung nähern, ihre Geschwindigkeit auch unter 50 km/h drosseln. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (Az. 7 U 153/03) im Fall eines Traktorfahrers, der bei aufziehendem Nebel mit ungefähr 70 km/h in eine Kreuzung fuhr und dabei einen von rechtskommenden, vorfahrtsberechtigten Autofahrer, der leicht zu schnell fuhr, übersah. Nach Auffassung des Gerichts ist bei nebelbedingt schlechten Witterungsverhältnissen eine Geschwindigkeit von 70 km/h im Kreuzungsbereich zu hoch. Der Verkehrsteilnehmer müsse in dieser Situation damit rechnen, dass er für andere Verkehrsteilnehmer schlecht erkennbar sei. Beide Fahrzeugführer verhielten sich damit verkehrswidrig und mussten im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent für die Unfallfolgen aufkommen.

„Schlechte Wetterverhältnisse“ liegen laut OLG Zweibrücken (Az. 1 OWi 2 Ss Rs 107/20) bei Aquaplaning, Starkregen mit Sichtbehinderung und Lichtreflexen, erheblichem Schneefall vor. Allein eine feuchte Fahrbahn genügt für die Annahme von schlechten Wetterverhältnissen nicht aus.

Sicherheitsabstand erhöhen


Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist bei Nebel besonders wichtig. Der Bremsweg verlängert sich, und Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer sind oft erst spät zu sehen. Faustregel: Der Abstand zum vorderen Fahrzeug sollte mindestens dem halben Tacho entsprechen. Wenn man also 50 km/h fährt, sollte der Abstand mindestens 25 Meter betragen.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte richtig verwenden


Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden, wenn die Sicht des Autofahrers u.a. durch Nebel stark beeinträchtigt ist. Sie können zusammen mit dem Abblendlicht oder alleine benutzt werden. Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, muss der Nebelscheinwerfer wegen der Gefahr der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer sofort wieder ausgeschaltet werden. Ansonsten riskiert der Autofahrer ein Bußgeld.

Es gibt keine Pflicht die Nebelschlussleuchte im Straßenverkehr bei schlechter Sicht oder Nebel einzuschalten. Sie darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite des Autofahrers 50 m oder weniger beträgt, das gilt auch in geschlossenen Ortschaften. Als Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand von Landstraßen und Autobahnen, die genau 50 Meter Abstand haben. Die Geschwindigkeit muss auf maximal 50km/h verringert werden. Auch die Nebelschlussleuchte muss ausgeschaltet werden, wenn sich die Sicht verbessert, ansonsten droht ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro.

Abblendlicht statt Fernlicht verwenden


Nebel schränkt die Sicht für den Autofahrer erheblich ein. Aus diesem Grund muss ein Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung bei einer Sichtbehinderung durch Nebel auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Das Tagfahrlicht reicht für gute Sichtverhältnisse nicht aus.
Das Fernlicht sollten Autofahrer bei Nebel möglichst nicht benutzen, da es durch den Nebel zu Reflektionen kommt, die die Sicht eher verschlechtern, statt sie zu verbessern. Bessere Sicht erhalten Autofahrer bei Nebel mit dem Abblendlicht. Das Abblendlicht schaltet sich nicht automatisch ein, da Lichtsensoren Nebel nicht erkennen. Es muss vom Autofahrer immer dann eingeschaltet werden, wenn innerhalb einer Ortschaft die Sichtweite unter 60 Meter liegt. Auf Autobahnen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 150 Meter beträgt, und bei allen anderen Straßen bei einer Sichtweite von weniger als 100 Metern.

Orientierung an der Fahrbahn


Bei schlechter Sicht durch Nebel können sich Autofahrer an den rechten Fahrbahnmarkierungen orientieren. Diese helfen, die Spur zu halten und die Fahrtrichtung zu erkennen. Das Fahren zu nah an der Mittellinie sollte vermieden werden, um nicht in den Gegenverkehr zu geraten.

Bremsen und Blinken frühzeitig ankündigen


Im Nebel ist es besonders wichtig, frühzeitig zu blinken und sanft zu bremsen, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Eine abrupte Bremsung oder plötzliches Abbiegen kann zu Auffahrunfällen führen, da die anderen Fahrer oft nicht rechtzeitig reagieren können.

Überholmanöver vermeiden


Überholmanöver sollten bei Nebel nach Möglichkeit vermeiden werden. Die eingeschränkte Sicht und das unklare Verkehrsbild machen es schwierig, entgegenkommende Fahrzeuge oder Hindernisse rechtzeitig zu erkennen.

Ausreichend Zeit einplanen


Bei Nebel wird die Fahrt länger dauern als unter normalen Bedingungen. Daher sollten Autofahrer für ihre Fahrt mehr Zeit einplanen und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Stress führt oft zu unnötigem Risiko.

Durch richtiges Verhalten Bußgeld vermeiden


Autofahrer, die bei Nebel oder schlechter Sicht ohne Licht fahren oder nicht rechtzeitig abblenden, riskieren ein Bußgeld zwischen 20 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, steigt das Bußgeld auf 25 Euro. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, sind 35 Euro fällig.

Autofahrer, die trotz Sichtbehinderungen am Tag, wie etwa durch Nebel oder starken Regen, kein Abblendlicht benutzen, riskieren innerorts ein Bußgeld von 25 Euro und außerorts von 60 Euro.

erstmals veröffentlicht am 02.05.2013, letzte Aktualisierung am 25.10.2024

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