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Sachschaden

Letzte Aktualisierung am 2017-11-07 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Was ist ein Sachschaden

Unter einem Sachschaden ist rechtlich die Beschädigung oder Zerstörung eines körperlichen Gegenstandes (einer "Sache") zu verstehen. Sachen im Sinne des Gesetzes sind Gegenstände, zum Beispiel Autos, Weingläser, Bücher, Fensterscheiben, Bäume usw. Rechtlich relevant wird ein Schaden an einer Sache, die jemand anderem gehört ("Schaden an Sachen Dritter"). Dann hat nämlich der Besitzer der Sache einen Anspruch gegen den Schädiger. Wichtige Abgrenzung: Der Sachschaden unterscheidet sich von der Sachbeschädigung. Um die handelt es sich im juristischen Sinne dann, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wird.

Was ist ein Sachschaden im Versicherungsrecht?

Der Begriff des Sachschadens taucht besonders im Versicherungsrecht auf. Wird eine Sache beschädigt, muss der Schädiger dem Eigentümer Schadenersatz leisten. Ist der Schädiger versichert, tritt in aller Regel seine Versicherung ein. Je nach entstandenem Schaden kann das eine Privathaftpflichtversicherung sein, z.B. wenn der Versicherte versehentlich ein Glas Rotwein auf dem Teppich des Geschädigten verschüttet. Am häufigsten ist bei Sachschäden jedoch die Kfz-Versicherung gefragt, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit Blechschaden. Neben Sachschäden kennt das Versicherungsrecht den Personenschaden (die Gesundheit eines Dritten wird geschädigt, er wird verletzt oder er stirbt) und den Vermögensschaden (ein Dritter wird finanziell geschädigt).

Welche Sachschäden kann man versichern?

Versicherungen lassen sich nahezu gegen jeden Sachschaden abschließen. Meist handelt es sich dabei um Haftpflichtversicherungen: Betriebe, Tierhalter, Fahrzeughalter, Haus- und Grundbesitzer usw. können sich gegen Sachschäden absichern, die sie unabsichtlich verursachen. Nicht jeder Sachschaden ist jedoch versicherbar (oder gar versichert). Beim Abschluss eines entsprechenden Vertrages gilt deshalb: Schauen Sie nach, was versichert ist und was nicht, lesen Sie das Kleingedruckte, bevor sie unterschreiben! Dort finden sich die Ausschlüsse für Sachschäden, für die der Versicherer nicht aufkommt. Beispiel: Der Versicherungsschutz für Sachschäden erstreckt sich in aller Regel nicht auf Gegenstände, die geliehen oder gepachtet sind, auf Sachschäden, die im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verursacht werden oder auf Sachschäden bei Gegenständen, die der Versicherungsnehmer selbst hergestellt hat.

Wie wird ein Sachschaden reguliert?

Streitigkeiten bei Sachschäden entstehen oft und besonders bei der Schadensregulierung, also dann, wenn es um den Wert der beschädigten Sache / um die Höhe des Schadens geht, der an der Sache verursacht wurde. Versicherer setzen bei der Schadensregulierung in aller Regel den Wiederbeschaffungswert an. Der Geschädigte bekommt nur den Wert, den er aufwenden müsste, um den beschädigten / zerstörten Gegenstand wiederzubeschaffen. Bei Sachschäden an Kraftfahrzeugen wird zum Beispiel von einem "wirtschaftlichen Totalschaden" gesprochen. Der ist dann gegeben, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Damit sind viele Geschädigte nicht zufrieden, besonders dann nicht, wenn der beschädigte Gegenstand nicht wiederzubeschaffen ist / wenn es ihn nicht mehr gibt. Als Geschädigter fühlt man sich durch das übliche Regulierungsverfahren benachteiligt. Oft besitzen beschädigte Gegenstände neben dem Sachwert auch einen ideellen Wert, der bei einer Schadensregulierung naturgemäß nicht angesetzt wird. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie bei der Regulierung eines Schadens benachteiligt werden bzw. wenn die Versicherung eine Regulierung ablehnt, können Sie dies rechtlich überprüfen lassen. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht ganz in Ihrer Nähe - mit einem Klick.
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