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Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht , 13.10.2015 (Lesedauer ca. 1 Minute, 1139 mal gelesen)

Neue Grundsätze für Beurteilungen von Beamten

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in mehreren Urteilen vom 17. September 2015 (2 C 13.14 u.a.) zur Gestaltung von Beurteilungen geäußert. Dem liegt zugrunde, dass in vielen Verwaltungen, insbesondere auch in großen Bundesverwaltungen (z.B. Zoll, Bundespolizei sowie Bundesanstalt für Post und Telekommunikation) die Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren bei den Beurteilungen vorsehen.

Dieses Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich für zulässig gehalten. Es hat jedoch betont, dass dienstliche Beurteilungen hinreichend aussagekräftig sein müssen, um eine sachgerechte Beförderungsentscheidung zu ermöglichen.

Die einzelnen Notenstufen müssen textlich definiert sein.

In der Regel bedarf allerdings das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung einer gesonderten Begründung, damit erkennbar wird, wie es aus den einzelnen Bewertungen hergeleitet wird.

Besonders gilt dies, wenn die Einzelbewertungen ein unheitliches Leistungsbild darstellen.

Hier empfiehlt es sich, den Rat eines im öffentlichen Dienstrecht erfahrenen Fachanwalts für Verwaltungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Beurteilungen spielen bei Beförderungsentscheidungen eine entscheidende Rolle. Angesichts der Tatsache, dass höherwertige Stellen nicht im Überfluss vorhanden sind, ist es wichtig, bereits frühzeitig fehlerhafte Beurteilungen als solche zu erkennen und ggf. anzufechten.

von Einar von Harten

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