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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 10.03.2010 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 703 mal gelesen)

Einverständlich trennen durch Mediation

Einverständlich trennen durch Mediation Rechtsanwalt Sebastian Windisch

Kommt es zu einer Trennung von Eheleuten stellt sich die stets die Frage, ob die zu klärenden Punkte (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangs-/Sorgerechte bezüglich der Kindern) streitig mit jeweils einem Anwalt zu regeln sind oder aber ob nicht eine so genannte Mediation durchgeführt wird, bei der die Parteien mithilfe eines Mediators die vorbezeichneten Punkte selbst und damit einvernehmlich regeln.

Kommt es zu einer Trennung von Eheleuten stellt sich die stets die Frage, ob die zu klärenden Punkte (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangs-/Sorgerechte bezüglich der Kindern) streitig mit jeweils einem Anwalt zu regeln sind oder aber ob nicht eine so genannte Mediation durchgeführt wird, bei der die Parteien mithilfe eines Mediators die vorbezeichneten Punkte selbst und damit einvernehmlich regeln.

Als Mediator bietet sich ein Anwalt an, der durch Erlangung eines Mediatortitels nachweisen kann, dass er in diesem Bereich eine Ausbildung durchlaufen hat, die ihn befähigt, die Ehegatten bei ihrer Trennung zu unterstützen. Mediation bedeutet, dass die Ehegatten die streitigen Fragen letztlich selbst und einvernehmlich lösen, weil es immer einfacher ist, eine Lösung zu akzeptieren und zu befolgen, die man selbst erarbeitet hat, als sich einer gerichtlichen Entscheidung unterordnen zu müssen und ggf. über Jahre hinweg mit hohem Zeit- und Geldaufwand für seine Position streiten zu müssen.

Darüber hinaus ist eine einvernehmliche Trennung durch Mediation gerade dann unbedingt sinnvoll, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, weil gerade dann die Folgen der Trennung für Kinder möglichst gering gehalten werden müssen, damit die Kinder keinen Schaden nehmen. Streiten die Parteien aber vor Gericht um die Durchsetzung ihrer Positionen, wird sich dieser Streit immer auch – bewusst oder unbewusst – auf die Kinder projizieren, sodass Kinder in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen drohen, der sich oft auch erst nach einigen Jahren zeigt.

Der Ablauf einer Mediation kann auf der Homepage www.vbwr.de unter dem Stichwort „Mediation“ nachgesehen werden. Wenn sich die Parteien über die eingangs erwähnten Punkte geeinigt haben, führt der Mediator die erzielten Regelungen in einer so genannten „Scheidungsfolgenvereinbarung“ zusammen, die dann dem Gericht nur noch bei einer Scheidung vorgelegt werden muss, wodurch sich auch der Streitwert einer Scheidung erheblich reduziert und beide Parteien die Scheidung mit nur einem Anwalt durchführen können.

Möglich ist es natürlich auch, mithilfe eines Mediators vor Schließung einer Ehe oder auch während intakter Ehe einen so genannten „Ehevertrag“ zu errichten, in dem gerade auch Frauen die Möglichkeit haben, Unterhaltsregelungen zu ihren Gunsten zu treffen, da bekanntermaßen mit dem neuen Unterhaltsrecht Frauen in gewissen Konstellationen Nachteile erleiden. Ebenso können gerade Männer, die selbstständig arbeiten und daher über Betriebsvermögen verfügen Regelungen treffen, die im Falle einer Scheidung den Zugewinnausgleich in das Betriebsvermögen ausschließen, was sich als sinnvoll und geradezu existenzrettend erweisen kann.



von Sebastian Windisch

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