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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 04.07.2022 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 29157 mal gelesen)

Alkoholtester im Auto – In Frankreich Pflicht?

Alkoholtestgerät Alkoholtestgerät © freepik - mko

Wer mit dem Auto nach Frankreich in Urlaub fährt, sollte einen Alkoholtester im Handschuhfach nicht vergessen. Die Pflicht einen Alkoholtester im Auto mit sich zu führen, trifft nicht nur Franzosen, sondern auch ausländische Urlauber. Doch wird das Nichtmitführen eines Alkoholtesters in Frankreich geahndet? Und welche Promillegrenzen gelten in Frankreich für Verkehrsteilnehmer?

Ist in Frankreich der Alkoholtester im Auto Pflicht?


Seit Anfang Juli 2012 gibt es in Frankreich die Mitführpflicht von Alkoholtestern im Auto. Aufgrund der Ungenauigkeit der Alkoholtester und Lieferengpässen wurde diese Regelung schon nach einem halben Jahr nur noch halbherzig durchgesetzt. Seit dem 1. März 2013 regelt das französische Dekret Nr. 2013-180, dass ein Alkoholtester im Fahrzeug mitzuführen ist, das Nichtmitführen aber nicht mit einem Bußgeld geahndet wird. Das heißt die Mitführpflicht von Alkoholtestern besteht nach wie vor, es drohen aber keine Strafen, wenn kein Alkoholtester an Bord ist.

Wer in seinem Fahrzeug ein sog. Alcolock besitzt, benötigt keinen zusätzlichen Alkoholtester. Hier wurde der Fahrer bereits auf Alkohol vorm Antritt seiner Fahrt getestet.

Gilt die Mitführpflicht von Alkoholtestern auch für Ausländer?


Die Mitführpflicht von Alkoholtestern gilt für alle Führer eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr, also PKW, LKW, Bus und Motorrad. Sie gilt nicht nur für Franzosen, sondern für jeden Autofahrer, der am französischen Straßenverkehr teilnimmt. Auch ausländische Urlauber oder Geschäftsreisende sollten, um sich Diskussionen bei Verkehrskontrollen zu ersparen, einen Alkoholtester griffbereit ins Auto legen.

Kann ein Alkoholtester im Auto nach Trunkenheitsfahrt angeordnet werden?


Wer seinen ständigen Wohnsitz in Frankreich hat und wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde, kann verpflichtet werden einen Alkoholtester und einen sog. Alcolock mit Wegfahrsperre im Fahrzeug zu führen. Damit will Frankreich Alkoholfahrten im Straßenverkehr verhindern.

Welche Alkoholtester sind vorgeschrieben?


Das französische Gesetz legt keinen bestimmten Alkoholtester fest. Es sind Einweg-Alkoholtester und auch digitale Messgeräte erlaubt. Wichtig ist, dass der Alkoholtester der französischen Norm entspricht - zu erkennen am Kennzeichen "NF" (Norm Française). Er muss mit einer Echtheitszertifizierung des Herstellers und einem Verfallsdatum gekennzeichnet sein. Der Alkoholtester muss mindestens ein Jahr haltbar und unbenutzt sein.

Wo kann man Alkoholtester kaufen?


Alkoholtester sind in unterschiedlichsten Variationen im Internet, in Drogerien oder Apotheken erhältlich. Einweg-Alkoholtester erhält man in Frankreich an Tankstellen, Supermärkten, Apotheken oder Raststätten.

Die Kosten für einen Einweg-Alkoholtester liegen bei rund drei bis fünf Euro. Bei digitalen Messgeräten, die polizeilich genaue Messergebnisse anzeigen, liegt der Preis ab 100 Euro.
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Wie genau ist das Testergebnis von Alkoholtestern?


Bei normierten Alkoholtester ist das Messergebnis bei einem Alkoholgehalt von 1 Promille auf plus/minus 0,05 Promille genau.

Welche Promillegrenze gilt im Straßenverkehr in Frankreich?


Wer in Frankreich mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Hier gilt für Busfahrer und Fahranfänger eine Promillegrenze von 0,2 Blutalkoholkonzentration und für alle übrigen Autofahrer eine Promillegrenze von 0,5. Wer zwischen 0,5 und 0,8 Promille ein Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von 90 bis 750 Euro. Ab 0,8 Promille drohen eine Geldstrafe von bis zu 4.500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.



erstmals veröffentlicht am 04.07.2018, letzte Aktualisierung am 04.07.2022

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