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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 23.11.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 2292 mal gelesen)

Winterreifenpflicht: Was gilt in Deutschland und in Europa?

Winterreifen mit Schnee bedeckt Winterreifen mit Schnee bedeckt © freepik-mko

Mit den ersten winterlichen Straßenverhältnissen fragen sich viele Autofahrer, ob und wann sie verpflichtet sind mit Winterreifen zu fahren. Welche Winterreifenpflicht besteht in Deutschland? Welche Voraussetzungen müssen Winterreifen ab 2024 erfüllen? Gibt es Fahrzeuge, für die keine Winterreifenpflicht besteht? Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht? Und wie ist die Winterreifenpflicht in unseren EU-Nachbarländern geregelt?

Wie ist die Winterreifenpflicht in Deutschland geregelt?


In Deutschland gibt es keine kalendarische, sondern eine klimatische Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Witterungsbedingungen, wie Glatteis und Schnee, Autos nur mit Winterreifen fahren dürfen.

Die Winterreifenpflicht ist im Übrigen erst erfüllt, wenn alle vier Reifen eines Autos mit der wintertauglichen Bereifung ausgestattet sind!

Welche Anforderungen müssen Winterreifen jetzt und ab 2024 erfüllen?


Seit Januar 2018 erfüllen neu hergestellte Winterreifen nur noch die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie mit dem sog. Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Alte M+S Reifen sind noch bis zum 30. September 2024 zulässig, wenn sie vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden. Danach sin M+S-Reifen nicht mehr als Winterreifen zugelassen.
Die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter.

Reichen Ganzjahresreifen im Winter aus?


Ganzjahresreifen können auch im Winter gefahren werden, wenn sie das „Alpine“-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung bis zum 30. September 2024 haben.

Für welche Fahrzeuge besteht keine Winterreifenpflicht?


Es gibt Fahrzeuge, die von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind. Dazu gehören etwa Motorräder, Nutzfahrzeug der Forst- und Landwirtschaft, Stapler, Krankenfahrstühle mit Motor oder Einsatz- oder Spezialfahrzeuge, für die es bauartbedingt keine Reifen gibt.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?


Verstößt ein Autofahrer gegen die Winterreifenpflicht, muss er mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung von Dritten im Straßenverkehr erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einem Unfall aufgrund falscher Bereifung im Winter erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

Aber auch der Halter des Fahrzeugs erhält ein Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg, wenn er die Inbetriebnahme des Autos ohne die wintertaugliche Bereifung zulässt.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?


Kommt es mit der falschen Bereifung bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu einem Unfall, kann das zu Leistungskürzungen bei der Kfz-Versicherung und Haftpflichtversicherung führen, wenn hier eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Das Landgericht (LG) Hamburg (Az. 331 S 137/09) lehnt jedoch ein Recht zur Leistungsverkürzung durch die Vollkaskoversicherung bei Fahren mit Sommerreifen im Winter ab, wenn nicht alle Straßen schneebedeckt sind und die Witterungsverhältnisse schwanken. In diesem Fall ist das Fahren mit Sommerreifen nicht grob fahrlässig. Auch das Amtsgericht (AG) Mannheim (Az. 3 C 308/14) hält Sommerreifen bei nur vereinzelter Glättebildung auf der Straße für nicht grob fahrlässig.

Ist nicht das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ursächlich für einen Autounfall, sondern es wäre auch bei einer anderen Witterung zu diesem Unfall gekommen, steht der Versicherung ebenfalls kein Kürzungsrecht zu, so das AG Papenburg (Az. 20 C 322/15).

Wer allerdings mit Sommerreifen in den Winterurlaub fährt und einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz, stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 3 U 186/02) klar. Seiner Ansicht nach stellen Sommerreifen im Winterurlaub ein gro0n fahrlässiges Verhalten dar.

Müssen Mietwagen mit Winterreifen ausgestattet sein?


Autovermietungen müssen sich selbstverständlich auch an die klimatische Winterreifenpflicht in Deutschland halten und riskieren ein Bußgeld, wenn sie das nicht tun. Autovermieter sind verpflichtet ihren Kunden ein den Witterungsverhältnissen entsprechend sicher ausgestattetes Auto zu vermieten. Ein Mietwagen mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen entspricht diesen Anforderungen nicht. Das OLG Hamburg (Az. 14 U 34/07) stellt klar, dass ein Kunde, der von einer Autovermietung ein Fahrzeug im Winter mietet, davon ausgehen darf, dass das Fahrzeug mit Winterreifen bestückt ist.

Anders das OLG Köln (Az. 19 U 151/11) nach dessen Ansicht eine Winterbereifung bei einem Mietwagen nicht zum Standard gehört. Der Autovermieter haftet daher nicht bei einem Unfall seines Fahrzeugs mit Sommerreifen.

Winterreifenpflicht – Was gilt in Europa?


Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Slowenien, Serbien, Tschechien: Winterreifenpflicht!


In Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Serbien, Tschechien und Slowenien müssen Fahrzeuge von November/Dezember bis Februar oder März mit Winterreifen ausgerüstet sein. Das Reifenprofil muss je nach Land und Fahrzeug zwischen 3 bis 5 mm betragen.

Norwegen, Schweiz, Österreich, Luxemburg, Slowakei, Kroatin: eingeschränkte Winterreifenpflicht!


In Norwegen, Österreich, Luxemburg, Slowakei, Kroatien und der Schweiz besteht eine Pflicht zu Winterreifen, wenn bestimmte klimatische Bedingungen bestehen. Die Reifen müssen aber den Witterungsverhältnissen angepasst sein und dürfen keine Verkehrsstörungen hervorrufen – ansonsten droht ein Bußgeld.

Spanien, Frankreich, Italien: Winterreifenpflicht bei Beschilderung


In Spanien besteht eine Winterreifenpflicht nur bei einer entsprechenden Beschilderung der Straße.
In Italien gibt es keine einheitliche Regelung zur Winterreifenpflicht. Diese wird in den jeweiligen Provinzen durch Verordnungen geregelt.
In Frankreich gibt es zusätzlich zur Beschilderung eine Winterreifenpflicht für bestimmte Bergregionen.

Dänemark, Kroatien, Niederlande, Belgien, Polen, Griechenland, Bulgarien, Ungarn, Großbritannien, Irland: Keine Winterreifenpflicht


In Dänemark, Portugal, England, Niederlande, Belgien, Polen, Litauen, Griechenland, Bulgarien, Ungarn und Großbritannien besteht keine grundsätzliche Pflicht das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. In den meisten Länder werden Winterreifen oder Schneeketten aber bei entsprechenden Witterungsverhältnissen empfohlen.


erstmals veröffentlicht am 18.12.2015, letzte Aktualisierung am 23.11.2023

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