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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Es gibt Umstände, die es erforderlich machen sich einen Anwalt zu besorgen. Einige Gründe im Überblick: Eine komplexe Rechtslage Ein wichtiger Grund sich einen Anwalt zu besorgen ist z.B. wenn man die komplexe Rechtslage selbst nicht richtig einschätzen kann. Kein Anwalt in Oberschleißheim wird einen Prozessgewinn garantieren, jedoch erhöhen sich die Chancen mit seiner professionellen Hilfe doch deutlich.
Anwaltszwang vor einigen Gerichten
Ein Fall kann dem Anwaltszwang unterliegen. In diesem Fall schreibt das Gesetz die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt vor. Die meisten Fälle, die wegen Einspruch in Revision gehen unterliegen dem Anwaltszwang. Einen Anwalt in Oberschleißheim als Absicherung Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Vergleiche, die schriftlich ausgearbeitet werden müssen, Testamente, die nicht angefochten werden sollen, all dies gibt man am besten in anwaltliche Hände. Mit seiner Hilfe können Unklarheiten in den Regelungen, unwirksame Regeln oder Rechtsfehler vermieden werden.
Die Akteneinsicht
Das Recht auf Einsicht in staatsanwaltliche Akten haben weder Angeklagter noch Opfer. Dafür benötigt man einen Anwalt. Sie brauchen Hilfe bei der Einholung von Registerauszügen? Seinen Anwalt in Oberschleißheim damit zu beauftragen ist oft eine Erleichterung.
Die Erfolgsaussichten klarer bewerten
Oder der Anwalt weiß durch seine Fachkenntnis und Erfahrung ob es Sinn macht mit seinem Fall überhaupt vor Gericht zu gehen.
Einen vorteilhaften Vergleich erzielen
Oft ist es auch mit anwaltlicher Hilfe möglich, einen Vergleich mit der Gegenpartei zu erzielen. Dieser wird durch Hinterlegung bei Gericht vollstreckt und ist rechtsgültig. So werden die eigenen Finanzen nicht mit teuren Gerichtskosten zusätzlich belastet. Überdies: Es ist beruhigend einen Partner an seiner Seite zu wissen, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht und den eigenen Standpunkt überzeugend vertritt. Nicht immer ist ein Anwalt nötig.
Die Gegenpartei meldet Insolvenz an
Bei einem insolventen Prozessgegner bleibt man auch im Falle des Prozessgewinnes auf seinen Kosten sitzen. Am besten prüft man über das Insolvenzgericht, ob schon erfolglose Vollstreckungen des Kontrahenten bekannt sind. Im Falle der Insolvenz bleibt nun nur noch die Möglichkeit seine eigenen Forderungen gegenüber der Gegenseite, dem Insolvenzverwalter zu melden und dadurch wenigstens einen Teil seiner Kosten zurückzubekommen. Die Kosten Ist der Streitwert sehr niedrig, so würden die Anwalts- und Prozesskosten schnell teurer werden, als der zu erstreitende Fall einbrächte. Fehlende Klagebefugnis Hat ein in seinen Rechten Beeinträchtigter ein berechtigtes Interesse daran, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Gerichte zu erreichen, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben. Fehlt eine Klagebefugnis, so muss sie als unzulässig abgewiesen werden.
Die Rechtsschutzversicherung – welche gibt es und auf was muss man achten
Die häufigsten Gebiete für die es Rechtsschutzversicherungen gibt sind: Der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz sowie Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Sinnvoll ist es oft sich für mehrere Rechtsgebiete einen kombinierten Rechtsschutz zu suchen. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Eine weitere wichtige Rechtsschutzversicherung ist der Berufsrechtsschutz. Da hier in der ersten Instanz Kläger und Beklagter die eigenen Kosten selbst zu tragen haben. Zu beachten ist hier, dass Berufsrechtsschutz nur als Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Anders der Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Sie gibt es durchaus einzeln oder als Kombination. Trotzdem bietet sich eine Kombination auch hier an, da sie meist die günstigere Variante sind. Am besten schließt man sie in die Privatrechtsschutzversicherung mit ein.
Worauf sollte man bei Versicherungsabschluss unbedingt achten?
Achten Sie darauf, dass das Schadensereignis als Schadenszeitpunkt festgelegt ist. Ist dies nicht der Fall, könnte die Versicherung auf einer Schadensanbahnung vor Vertragsabschluss verweisen. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Erst nach Ablauf dieser Frist entstandene Rechtsfälle sind dann von der Versicherung abgedeckt. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Eine Klage, die von der Versicherung als aussichtslos eingestuft wird, wird auch nicht von ihr übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte immer als vorbeugende Maßnahme angesehen werden. Kann die Versicherung nachweisen, dass ein Rechtsstreit vor Vertragsunterzeichnung quasi schon ins Haus stand, wird sie sehr wahrscheinlich nicht zahlen.