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Letzte Aktualisierung am 2017-09-27 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Gibt es eine Entschädigung bei Gepäckverlust?

Gepäck weg nach einer Flugreise? Das kommt häufiger vor als befürchtet und als den Betroffenen lieb sein kann. Die Ursachen, warum dies gerade bei Flugreisen so häufig geschieht, liegen im Dunkeln (die Statistik spricht von 90.000 verlorenen Gepäckstücken im internationalen Flugverkehr pro Tag). Sicher ist jedoch: Der Verlust kann herb sein. Reiseandenken, lieb gewordene Gegenstände, persönliche Dinge - manches Unersetzliche ist dabei. Die rechtliche Situation: Betroffene haben grundsätzlichen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, wenn ihr Gepäck verloren geht. Der Anspruch auf Entschädigung besteht nicht nur bei einem Verlust des Gepäcks. Airlines stehen in der Pflicht gegenüber ihren Kunden auch bei Gepäckverspätung oder bei Gepäckbeschädigung. Ebenso lässt eine Flugverspätung eine Kompensation erwarten. Laut Flugbeförderungsvertrag schuldet die Fluggesellschaft dem Fluggast nämlich nicht nur die Fluggastbeförderung von A nach B sondern auch die Beförderung seines Gepäcks. Entscheidend: Sie schuldet die Beförderung von Fluggast und Gepäck nicht "irgendwie" sondern ordnungsgemäß und pünktlich.

Was müssen Fluggäste beachten, wenn ihr Gepäck weg ist?

Betroffene Fluggäste haben so einiges zu beachten, wenn ihr Koffer nicht auf dem Gepäckband auftaucht. Zuerst muss der Verlust gemeldet werden: Auf jedem Flughafen gibt es einen "Lost-and-Found" Schalter, bei dem das Gepäck als vermisst gemeldet werden kann. Das sollte man unbedingt sofort tun, denn es gelten Fristen. Zur Meldung des Gepäckverlustes werden Ausweis, Bordkarte und Gepäckregistriernummer benötigt. Aufgenommen wird der Verlust am Lost-and-Found-Schalter durch ein Verlustprotokoll. Wer es eilig hat (weil zum Beispiel ein Anschlussflug oder ein Businessmeeting wartet), muss den Verlust allerspätestens 21 Tage danach bei der Airline melden. Bei Gepäck-Beschädigungen ist die Frist kürzer; hier beträgt sie nur 7 Tage. Kleine Beruhigung: In den meisten Fällen sind die persönlichen Habseligkeiten nicht völlig verloren. Das Gros der der vermissten Gepäckstücke taucht binnen 5 Tagen wieder auf, bisweilen an einem unvermutet weit entfernten Flughafen. Weitere kleine Beruhigung: Die Zustellung des wieder gefundenen Gepäcks an die Heimatadresse erfolgt kostenlos.

In welcher Höhe wird bei Gepäckverlust entschädigt?

Für die Ansprüche des Fluggastes bei Gepäckverlust gelten internationale Obergrenzen. Sie orientieren sich an einem künstlichen Wert (den "Sonderziehungsrechten") von umgerechnet derzeit ca. 1.400,00 EUR. Bedeutet: Ganz gleich was in dem verlorenen Koffer war, mehr Entschädigung wird nicht gezahlt. Um die Ansprüche errechnen zu können, fragen die Fluggesellschaften nach dem Inhalt des verlorenen Gepäckstückes. Gegebenenfalls verlangen sie Nachweise; eine unbürokratische, großzügige Abwicklung darf der Fluggast nicht erwarten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich durchaus, selbst an der Verlustminimierung zu arbeiten. Wer wertvolle Textilien nicht sowieso lieber gleich zuhause lässt, sollte sie im Handgepäck transportieren oder eine separate Reisegepäckversicherung abschließen. Die maximale Entschädigung gilt pro Person, nicht pro Gepäckstück. Teilen Sie also beispielsweise mit Ihrem Partner einen Koffer, können Sie bei Totalverlust eine höhere Entschädigung geltend machen. Bitte beachten: In Einzelfällen haben Gerichte geschädigten Passagieren auch schon höhere Entschädigungen zugesprochen. Es kann sich also durchaus lohnen, rechtskundigen Rat einzuholen.

Hat der Reisende Recht auf Ersatz?

Wer von einem (evtl. vorübergehenden) Gepäckverlust betroffen ist, steht, wenn es dumm kommt, zunächst ohne das Notwendigste da. Diesen Zustand muss er nicht unnötig lange ertragen. Betroffene Fluggäste haben das Recht, sich Verlorenes ersatzweise zu beschaffen - im Rahmen der Haftungsgrundlagen, versteht sich. Die Kosten dafür werden von der Fluggesellschaft erstattet. Aber Vorsicht: "Im Rahmen der Haftungsgrundlagen" bedeutet, dass der Geschädigte die Obergrenzen berücksichtigen und auch sonst den in diesen Fällen üblichen Schadensminderungsgrundsatz wahren muss. Einkäufe in Luxusboutiquen können zu Reibereien führen, wenn es um die spätere Erstattung geht. Und: Quittungen für notwendige Ersatzeinkäufe immer aufheben.

Wie hilft man sich am besten?

Natürlich versuchen schadenersatzpflichtige Airlines (und deren Versicherungen), die Kosten, die sie erstatten müssen, so niedrig wie möglich zu halten. Reisende verhalten sich in einer solchen Situation geschockt und hilflos. Sie kennen ihre Rechte nicht und folgen den Ratschlägen, die sie am Lost-and-Found-Schalter erhalten. Eine Ahnung, was ihnen zusteht, haben die wenigsten. Wilde Gerüchte, die über Höchstgrenzen und Tagespauschalen im Fall von Gepäckverlust oder Flugverspätung kursieren, verunsichern Betroffene zusätzlich. Viele Reisende geben sich daher mit zu weniger zufrieden, alsi ihnen zusteht. Wenden Sie sich als Betroffene(r) bei Gepäckverlust an einen Rechtsanwalt. Bei uns finden Sie einen Anwalt für Reiserecht mit einem einfachen Klick.
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