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Wann greift der Kündigungsschutz und wann kann der Arbeitgeber zu Recht kündigen?

Letzte Aktualisierung am 2017-02-16 / Lesedauer ca. 2 Minuten
"Hire and fire" - also "anheuern und feuern", funktioniert in Deutschland nicht. Nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit bzw. unter bestimmten Umständen darf einem Arbeitnehmer hierzulande nicht einfach so gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz soll die schnelle, einfache Kündigung durch den Arbeitgeber verhindern bzw. erschweren. Beide Seiten gehen jedoch mit dem Arbeitsvertrag Verpflichtungen ein - auch der Arbeitnehmer. Deshalb ist auch der Kündigungsschutz kein "Rundum-Sorglospaket".

Generelle Voraussetzungen für den Kündigungsschutz

KündigungsschutzIn der Regel müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Kündigungsschutz greifen kann: Der Arbeitgeber muss regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen (Vorsicht: ohne Auszubildende!) und der betroffene Arbeitnehmer muss am Stück länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein. Nach dem Kündigungsschutzgesetz hat der Arbeitnehmer dann einen Kündigungsschutz.

Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

Liegen die obigen Voraussetzungen vor, hat der Arbeitnehmer also einen allgemeinen Kündigungsschutz. Er kann dennoch gekündigt werden, aber nur aus den folgenden drei Gründen: Entweder sind Verhalten (1) oder Persönlichkeit (2) des Arbeitnehmers nachweisbar geschäftsschädigend oder es gibt dringliche wirtschaftliche Probleme (3), die gegen die Weiterbeschäftigung sprechen. Einen besonderen Kündigungsschutz haben bestimmte Personen aufgrund ihrer Konstitution bzw. außergewöhnlichen Situation: Das sind schwerbehinderte Menschen, Mitglieder von Betriebsrat oder Vertreter von Auszubildenden, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwangere, Eltern in Elternzeit.

Kann der Arbeitgeber willkürlich feuern?

Kündigung durch ArbeitgeberArbeitnehmer, die weder einen besonderen noch einen allgemeinen Kündigungsschutz haben, sind Kündigungen nicht willkürlich ausgesetzt. Ihr Kündigungsschutz ist zwar erheblich eingeschränkt, jedoch sind sie nicht völlig schutzlos. Denn selbst wenn der Arbeitgeber einen wichtigen Grund findet, kann sich der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage wehren. Ob die Kündigung rechtmäßig ist oder nicht, liegt dann in der Regel im Ermessen der Arbeitsrichter. Egal in welchem Stadium der Kündigung Sie sich befinden: Geht es um eine Kündigung, kommt es auf eine besonders saubere, lückenlose Argumentation des Arbeitgebers bzw. auf eine entsprechend gute Gegendarstellung des Arbeitnehmers an. Die Partei, die möglichst von Anfang an einen erfahrenen Rechtsanwalt an ihrer Seite hat, wird hierbei die besten Chancen auf Erfolg haben. Wer sich den Anwalt sparen will, wird aller Wahrscheinlichkeit nach unterliegen. Zu kompliziert und einzelfallabhängig ist unser Rechtssystem und zu überlastet die Gerichte. Nehmen Sie besser gleich unverbindlich Kontakt mit einem auf Kündigung spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf.
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