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Kündigungsschutzklage zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zum Aushandeln eines Abfindung

Letzte Aktualisierung am 16.02.2017 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Hire and Fire, das beliebige Kündigen und Wiedereinstellen von Arbeitnehmern, gibt es in Deutschland nicht. Arbeitnehmer genießen hierzulande weitgehende Kündigungsschutzrechte. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist demnach nur dann zulässig, wenn dies sozial gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitnehmer hier also besondere Rechte ein, um das einseitige Kräfteverhältnis zugunsten abhängig Beschäftigter etwas auszugleichen.

Kündigen ja, aber nur begründet

KündigungsgründeNach dem Kündigungsschutzgesetz bedeutet dies, dass sich eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Arbeitnehmer beenden soll, auf zulässige Kündigungsgründe stützen muss. Als zulässige, sozial gerechtfertigte Kündigungsgründe gelten betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen. Entspricht eine Kündigung diesen Richtlinien nicht, kann der Arbeitnehmer von seinen Kündigungsschutzrechten Gebrauch machen und die Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage anfechten. Arbeitsgerichte schauen in der Regel sehr genau hin, wie eine Kündigung begründet ist.

Warum Sie bei einer Kündigung zum Anwalt gehen sollten

Wer sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren möchte, hat nicht viel Zeit. Es gilt eine 3-Wochen-Frist: Eine eventuelle Kündigungsschutzklage muss also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Auch wenn sich die streitenden Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht unbedingt vertreten lassen müssen, ist ein kluger erster Schritt der Gang zum Anwalt. Er kennt die Fristen und kann ermessen, ob und mit welchen Argumenten eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Erhalt des Arbeitsplatzes und Gütetermin

Der Verlust von Job und Arbeitsentgelt ist für viele Menschen ein extremer Einschnitt. Eine Kündigungsschutzklage hat daher das Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst zu erhalten. Das Gericht wird im anstehenden Verfahren überprüfen, ob tatsächlich alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung ausgeschöpft sind, ob der Arbeitnehmer z.B. in einer anderen Funktion oder an einer anderen Stelle weiterbeschäftigt werden könnte, usw. Noch vor der Eröffnung des eigentlichen Verfahrens (Kammertermin) beraumt das Arbeitsgericht innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach Einreichen der Klage einen Gütetermin an. Bereits hier kann der Rechtsstreit bereit beendet werden; die Parteien einigen sich gütlich (z.B. per Vergleich auf eine Abfindung).

Eröffnung des Verfahrens und Kammertermin

Kündigung, zum AnwaltHäufig beschädigt eine einmal ausgesprochene Kündigung das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings so schwer, dass es nichts zu reparieren gibt. Dann geht es für den Arbeitnehmer um viel: je nach Kündigungsgrund um eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis, um Resturlaub und Überstunden, um die Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld (bei einer verhaltensbedingten Kündigung). Auch der Arbeitgeber steht im Risiko, dass die Kündigung z.B. für unwirksam erklärt wird, oder dass er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen muss. Auch drohen hohe Gehaltsnachzahlungen im Verlustfall: Der Kammertermin findet häufig erst einige Monate nach Einreichen der Klage und Gütetermin statt.

Kündigungsschutz in kleineren Betrieben

Der gesamte gesetzliche Kündigungsschutz gilt nicht immer und überall in vollem Umfang. Es greift erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate besteht. Auch die Betriebsgröße ist entscheidend: Nur in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern ist das Kündigungsschutzrecht in der hier beschriebenen Form anwendbar. In kleineren Betrieben gelten andere (Mindest-)Vorschriften. Der Einsatz ist hoch, die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann dramatische Folgen für einen Menschen und sein gesamtes Umfeld haben. Zögern Sie daher nicht professionelle Unterstützung bei einem Anwalt zu suchen. Er weiß Ihre Chancen einzuschätzen, kennt Fristen und Verfahren, ist geschickt, wenn es um das Erstreiten einer angemessenen Abfindung geht. Bei uns finden Sie einen versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Sie in allen Ihren Belangen unterstützt.
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