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Arzt misst mit Handschuhen den Puls eines Kranken ©freepik - mko
Sterbehilfe: Der aktuelle Rechtsstand
Letzte Aktualisierung am 2021-10-13 /
Lesedauer ca. 4 Minuten
- Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten
- Beihilfe zur Selbsttötung
- Sterbehilfe ist in einigen Ländern erlaubt
- Wann und wie kann ein Anwalt helfen?
- Die passive Sterbehilfe. Man lässt eine sterbewillige Person sterben, indem man u.a. auf die Gabe lebensverlängernder Medikamente verzichtet oder sie reduziert bzw. abbricht. Ärzte und Pfleger achten zu jeder Zeit darauf, dass durch eine entsprechende Medikamentation Schmerzlinderung gewährleistet ist. Dies ist z.B. möglich, wenn es eine gültige Patientenverfügung des Patienten gibt. Darin kann auch geregelt werden ob lebenserhaltende Maßnahmen wie eine Magensonde oder künstliche Beatmung erwünscht sind.
- Die indirekte Sterbehilfe. Starke Medikamente, die schwerstkranke Menschen bekommen, haben Nebenwirkungen, die den Eintritt des Todes beschleunigen können. Wenn also hingenommen wird, dass diese Nebenwirkungen den Eintritt des Todes beschleunigen, spricht man von indirekter Sterbehilfe.
- Der assistierte Suizid. Bei dieser Form der "Beihilfe zur Selbsttötung" unterstützt ein Dritter den Sterbewilligen dabei, sein Ende selbst herbeizuführen, etwa indem man ihm ein Medikament zur Verfügung stellt, welches er sich dann selbst verabreichen kann.
- Die aktive Sterbehilfe. Im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe führt bei der aktiven Sterbehilfe ein Dritter aktiv den Tod der sterbewilligen Person herbei, bzw. beschleunigt diesen, etwa durch die Gabe von entsprechenden Medikamenten. Man nennt dies "Tötung auf Verlangen". Nach deutschem Recht handelt es sich hierbei um eine Straftat die unter §216 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist. Es wird hier das Töten eines Menschen auf dessen ernsthaften und eindringlichen Wunsch hin verstanden. Es handelt sich um ein Tötungsdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet werden.
- Auch Sterbebegleitung ist eine Art der Sterbehilfe. Ein Mensch wird hier während der letzten Stunden seines Sterbeprozesses unterstützt. Dies kann u.a. in privatem Umfeld, im Krankenhaus oder in Hospizen geschehen.