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Näheres zum Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.
Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?
ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Bielefeld und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Das Wichtigste über die Bauabnahme
Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.
Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Prüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.
Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständiger unterstützt den Bauherren
Gruppe von Bausachverständigen Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!
Typische Baumängel und Mängelbeseitigung
großer Baukran Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.
Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.
Ausrichten von schiefen Wänden Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Bielefeld über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

