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Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Unterschrift BauvertragUnterschrift Bauvertrag Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Dortmund kommen.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Dortmund über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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