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Kanzlei Dr. Witting
Rechtsanwältin, Mediatorin DAA und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kocherstraße 18, 42369 Wuppertal
Näheres zum Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.
Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?
ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Dortmund Eving.
Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss
Baugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.
Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.
Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Sicherheit gibt ein Bausachverständiger
Gruppe von Bausachverständigen Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Muss man die Abnahme jedoch ohne Bausachverständigen durchführen, so empfielt es sich, auch Dinge aufzunehmen bei denen man unsicher ist ob es sich um einen Baumangel handelt. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bauherr bezieht das Haus. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!
Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können
Bagger in einer Baugrube Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.
Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Dortmund Eving

