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Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Dresden finden

Rechtsanwälte aus Dresden für das rechtliche Fachgebiet Baurecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Baurecht in Dresden
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Ein Anwalt für Baurecht in Dresden kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Die Bauabnahme - worauf ist zu achten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Dresden

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