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Interessantes zum Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Im öffentlichen Baurecht geht es um Einschränkungen der Baufreiheit und dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.
Der Bau des Eigenheims ist genehmigt, wie geht es weiter?
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Ingolstadt.
Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss
Architekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.
Was tun bei Baumängeln – warum braucht man ein Abnahmeprotokoll
Prüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.
Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständiger unterstützt den Bauherren
Sachverständige mit Bauhelm Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bauherr bezieht das Haus. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.
Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung
Bagger in einer Baugrube Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.
Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Ein Anwalt für Baurecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Ingolstadt.