Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Falkensee finden
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Baurecht/Architektenrecht
Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin
Martin Henke, Ihr Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Berlin. Ich verstehe mich als moderner Dienstleister spezialisiert auf Bau- und Architektenrecht. Sollten Sie auf diesen Gebieten eine Rechtsberatung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Seite. Meine Kompetenzen. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der FU Berlin. Von 1997 bis 2014 führte ich als selbstständiger Anwalt eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Im Jahre 2007 habe ich den Titel »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erlangt. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten. In Zweifelsfällen lohnt es sich, frühzeitig die Rechtslage zu klären. Durch eine verlässliche rechtliche Beurteilung lassen sich Streitigkeiten meist außergerichtlich beilegen. Ist ein Rechtsstreit vor Gericht unvermeidlich, lässt sich dieser am erfolgreichsten durch die gute Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant lösen. Daher vereinbaren wir in aller Regel zunächst einmal einen Termin für ein Gespräch, bei dem wir in aller Ruhe über Ihr ...mehr
Baurecht
Übergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.
Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung
Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Ein Anwalt für Baurecht in Falkensee kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.
Die Bauabnahme
Architekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.
Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Herstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Ein Abnahmeprotokoll kann auch handschriftlich erstellt werden.
Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Sicherheit gibt ein Bausachverständiger
Sachverständige mit Bauhelm Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.
Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung
Gruppenbild von Bauingenieuren Viele Baumängel treten immer wieder auf. Offensichtlich und schnell zu finden sind Risse im Mauerwerk durch z.B. fehlerhafte Verarbeitung der Rohstoffe. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.
Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?
Demontage fehlerhafter Deckenpanele Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Falkensee über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.