Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Fürth
Anwaltskanzlei Ehrmann & Schweininger
Rechtsanwalt
Kaiserstraße 30, 90763 Fürth
Stephan Pache – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Fürth. Sie haben arbeitsrechtliche Fragen? Gerne stehe ich Ihnen dabei als Anwalt zur Verfügung, beratend oder in Vertretung. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, ich werde Sie kompetent und vertrauensvoll unterstützen. Meine Ausbildung, mein Profil. Ich bin seit 2001 zur Anwaltschaft zugelassen und berate seit dieser Zeit Mandanten in zahlreichen Rechtsbereichen. Ich habe mich im Laufe der Zeit auf das Arbeitsrecht spezialisiert und in diesem Rechtsgebiet durch den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen den Fachanwaltstitel erworben. Beruf und Hobby (Sport!) verbinde ich in meiner Tätigkeit als 1. Vorsitzender des 1. FC Nürnberg Dachverein. Ich bin außerdem beim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Forchheim, als Justitiar tätig. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und weites Rechtsgebiet. Ein Anwalt für Arbeitsrecht muss sich darin sehr gut auskennen und über einen hohen Grad an Spezialwissen verfügen. Durch meine Spezialisierung zum Fachanwalt für ...mehr
privates und öffentliches Baurecht
Schlüsselübergabe neues Eigenheim Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Im öffentlichen Baurecht geht es um Einschränkungen der Baufreiheit und dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Geplante Industriegebiete oder Einkaufszentren sind z.B. in diesem Flächennutzungsplan zu finden. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.
Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung
ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Fürth und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Die Bauabnahme
Architekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.
Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Prüferin und Polier besprechen Baumängel Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.
Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Sachverständigenrat während der Bauphase
Sachverständige machen Ortsbegehung Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bauherr bezieht das Haus. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.
Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung
junge Ingenieurin mit Plänen Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.
Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.
Demontage fehlerhafter Deckenpanele Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Fürth über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

