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Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Fürth finden

Rechtsanwalt Stephan Pache Fürth
Rechtsanwalt Stephan Pache
Anwaltskanzlei Ehrmann & Schweininger
Rechtsanwalt
Kaiserstraße 30, 90763 Fürth
0911 97 17 3 0
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Stephan Pache – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Fürth. Sie haben arbeitsrechtliche Fragen? Gerne stehe ich Ihnen dabei als Anwalt zur Verfügung, beratend oder in Vertretung. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, ich werde Sie kompetent und vertrauensvoll unterstützen. Meine Ausbildung, mein Profil. Ich bin seit 2001 zur Anwaltschaft zugelassen und berate seit dieser Zeit Mandanten in zahlreichen Rechtsbereichen. Ich habe mich im Laufe der Zeit auf das Arbeitsrecht spezialisiert und in diesem Rechtsgebiet durch den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen den Fachanwaltstitel erworben. Beruf und Hobby (Sport!) verbinde ich in meiner Tätigkeit als 1. Vorsitzender des 1. FC Nürnberg Dachverein. Ich bin außerdem beim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Forchheim, als Justitiar tätig. Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und weites Rechtsgebiet. Ein Anwalt für Arbeitsrecht muss sich darin sehr gut auskennen und über einen hohen Grad an Spezialwissen verfügen. Durch meine Spezialisierung zum Fachanwalt für ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Interessantes zum Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Ein Anwalt für Baurecht in Fürth kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Für versteckte Mängel beginnt mit der Unterschrift die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

Gruppenbild von BauingenieurenGruppenbild von Bauingenieuren Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Die häufige Anwesenheit des Bauherrn auf der Baustelle hilft um Baufehler zu vermeiden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Fürth.

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