Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Kaiserslautern
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
Antje Martens, Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kaiserslautern. Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwältin sowie ein kurzes Portrait meiner Kanzlei in Kaiserlautern. Gerne stelle ich Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte und Dienstleistungen vor! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Spezialistin in der Beratung und Vertretung für die wichtigsten Rechtsgebiete zur Verfügung. Das sind: In erster Linie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dem ich den Titel einer Fachanwältin führe. Meine Expertise erstreckt sich aber auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere. In allen biete ich meinen Mandanten umfassende Beratung, liefere Entscheidungshilfen und Beistand und vertrete Ihre Interessen entschieden vor Gericht. Meine Mandanten, meine Arbeit. In meiner Arbeit lege ich hohen Wert auf eine faire, offene Beratung. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem zu mir ...mehr
Das Baurecht
Schlüsselübergabe neues Eigenheim Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.
Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung
ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Kaiserslautern kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.
Die Bauabnahme - worauf ist zu achten?
Architekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.
Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Bauinspektor nimmt Baumängel auf Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.
Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Sicherheit gibt ein Bausachverständiger
Sachverständige mit Bauhelm Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.
Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können
Bagger in einer Baugrube Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.
Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.
Austausch fehlerhafter Wandverkleidung Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Kaiserslautern.

