Anwalt für Baurecht in Konstanz
Röck & Recht Rechtsanwaltskanzlei
Bodanstraße 23, 78462 Konstanz
Oliver H. Röck, L.L.M., Ihr Rechtsanwalt für Baurecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Steuerrecht. Ich begrüße Sie sehr herzlich und stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn Sie in den von mir angebotenen Rechtsgebieten rechtliche Hilfestellung benötigen. Mit der passenden Lösung, werde ich mich sorgfältig und zügig um Ihr rechtliches Anliegen kümmern. Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt. Vor meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich in Tübingen und Leiden (NL) Rechtswissenschaft studiert. Es folgten ein Masterstudium für europäisches und internationales Wirtschaftsrecht in englischer Sprache in Frankfurt a.M. und mein juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht in Stuttgart. Neben der klassischen Arbeit in Kanzleien war ich ebenfalls als Rechtsanwalt in der Rechtsabteilung von Hewlett-Packard (HP) tätig. Damit ging auch meine Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Europarecht/Vergaberecht und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU in Darmstadt einher. In dieser Zeit habe ich in den genannten Stellen viele Erfahrungen sammeln und meine jetzigen Schwerpunkte herausbilden ...mehr
Interessantes zum Baurecht
Unterschrift eines Bauvertrages Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Geplante Industriegebiete oder Einkaufszentren sind z.B. in diesem Flächennutzungsplan zu finden. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.
Nach der Baugenehmigung
Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Konstanz und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss
Architekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.
Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll
Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.
Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Rat durch einen Bausachverständigen
zwei Bausachverständige beraten sich Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.
Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können
junge Ingenieurin mit Plänen Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Auch der Keller kann durch unsachgemäßes Verarbeiten der Baumaterialien undicht sein, Gleiches gilt für das Dach. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.
Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?
Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Baurecht in Konstanz oder in der Nähe.

