Anwalt für Baurecht in München Maxvorstadt
Markus Rieder, Rechtsanwalt, Kanzlei für Bau | Immobilien | Erbrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für · Bau- und Architektenrecht
Hohenzollernstraße 112, 80796 München
Markus Rieder, Ihr Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in München. Sie haben eine Rechtsfrage im Bau- und/oder Architektenrecht? Als Fachanwalt kann ich Sie mit meinen Spezialkenntnissen bestmöglich betreuen und vertreten. Wenn Sie möchten, können Sie ganz bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig und arbeite fast ausschließlich im Bereich Bau- und Architektenrecht. Ich habe erfolgreich die Lehrgänge zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse absolviert, die für das Führen der Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erforderlich sind. Durch meine langjährige Erfahrung ist es mir möglich, Sie umfassend zu beraten. Sie finden in mir einen kompetenten Ansprechpartner. Durch meine Spezialisierung und beständige Weiterbildung bin ich immer auf dem aktuellsten Wissenstand und erreiche effiziente und erfolgreiche Ergebnisse. Ausführlichere Informationen zu meiner Tätigkeit finden Sie auch auf ...mehr
WTW & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Nördliche Auffahrtsallee 19, 80638 München
Alexander Wiehofsky, Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht in München. Bei allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht sind Sie bei mir in guten Händen. Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten, wobei mein Blick immer auch der Wirtschaftlichkeit gilt, was heißt, dass die Kosten transparent und überschaubar für Sie bleiben sollen. Sie können mich jederzeit erreichen. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht in meinem Büro. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Mein beruflicher Werdegang und meine Spezialisierungen. Ich bin seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1989 habe ich mit Kollegen die Rechtsanwaltskanzlei WTW in München gegründet. Ich denke, fast 30 Jahre Berufserfahrung sprechen für sich. Im Laufe der Zeit habe ich mich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert. So unterschiedlich sie auch sind, beide Fachbereiche liegen mir sehr am Herzen. Meine Arbeitsweise ...mehr
Das Baurecht
Schlüsselübergabe Vertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.
Nach der Baugenehmigung
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in München Maxvorstadt kommen.
Die Bauabnahme
Gespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.
Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Bauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Rat durch einen Bausachverständigen
Gruppe von Bausachverständigen Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bezug des Eigenheims. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.
Baupfusch - die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung
großer Baukran Viele Baumängel treten immer wieder auf. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.
Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in München Maxvorstadt in Anspruch.

