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Ihren Anwalt für Baurecht in München Neuhausen finden

Rechtsanwalt Alexander Wiehofsky München
Rechtsanwalt Alexander Wiehofsky
WTW & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Nördliche Auffahrtsallee 19, 80638 München

Alexander Wiehofsky, Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht in München. Bei allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht sind Sie bei mir in guten Händen. Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten, wobei mein Blick immer auch der Wirtschaftlichkeit gilt, was heißt, dass die Kosten transparent und überschaubar für Sie bleiben sollen. Sie können mich jederzeit erreichen. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht in meinem Büro. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Mein beruflicher Werdegang und meine Spezialisierungen. Ich bin seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1989 habe ich mit Kollegen die Rechtsanwaltskanzlei WTW in München gegründet. Ich denke, fast 30 Jahre Berufserfahrung sprechen für sich. Im Laufe der Zeit habe ich mich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert. So unterschiedlich sie auch sind, beide Fachbereiche liegen mir sehr am Herzen. Meine Arbeitsweise ...mehr
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Rechtsanwalt Markus Rieder München
Rechtsanwalt Markus Rieder
Markus Rieder, Rechtsanwalt, Kanzlei für Bau | Immobilien | Erbrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für · Bau- und Architektenrecht
Hohenzollernstraße 112, 80796 München

Markus Rieder, Ihr Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in München. Sie haben eine Rechtsfrage im Bau- und/oder Architektenrecht? Als Fachanwalt kann ich Sie mit meinen Spezialkenntnissen bestmöglich betreuen und vertreten. Wenn Sie möchten, können Sie ganz bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig und arbeite fast ausschließlich im Bereich Bau- und Architektenrecht. Ich habe erfolgreich die Lehrgänge zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse absolviert, die für das Führen der Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erforderlich sind. Durch meine langjährige Erfahrung ist es mir möglich, Sie umfassend zu beraten. Sie finden in mir einen kompetenten Ansprechpartner. Durch meine Spezialisierung und beständige Weiterbildung bin ich immer auf dem aktuellsten Wissenstand und erreiche effiziente und erfolgreiche Ergebnisse. Ausführlichere Informationen zu meiner Tätigkeit finden Sie auch auf ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in München Neuhausen
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

ein Schlüssel und Haus aus Pappeein Schlüssel und Haus aus Pappe Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in München Neuhausen.

Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?

öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieurenöffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Muss man die Abnahme jedoch ohne Bausachverständigen durchführen, so empfielt es sich, auch Dinge aufzunehmen bei denen man unsicher ist ob es sich um einen Baumangel handelt. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bezug des Eigenheims. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

großer Baukrangroßer Baukran Viele Baumängel treten immer wieder auf. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Was ist zu tun, wenn trotzdem ein Mängel auf der Baustelle entstanden ist?

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht abzuschließen. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in München Neuhausen.

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