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Anwalt für Baurecht in Radolfzell am Bodensee auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth Überlingen
Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth
Dr. Wachsmuth & Coll.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verwaltungsrecht · Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Am Schättlisberg 7, 88662 Überlingen
07551 - 301 0914
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Dr. Barbara Wachsmuth, Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Sie haben Fragen zum Verwaltungsrecht, Baurecht oder Architektenrecht? Ich helfe Ihnen dabei gerne weiter! Sie können mich dazu ganz einfach über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte erreichen. Wir werden eine gemeinsame Problemlösung finden, damit Ihre Sorgen der Vergangenheit angehören. Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Nach meinem 2. Staatsexamen habe ich bereits die Leitung für das Rechtsamt einer großen Kreisstadt übernommen und übte in dieser Zeit auch das Amt der Stadtrechtsrätin aus. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwältin 1994 habe ich schon kurze Zeit später meinen Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht verliehen bekommen und seit 2015 meinen zweiten Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Neben der Praxiserfahrung konnte ich durch diese zusätzlichen Ausbildungen meine Kenntnisse in den genannten Bereichen ausbauen, die mich zu einer Spezialistin auf diesem Gebiet machen. Bei der Klärung Ihrer Fragen steht Ihnen somit ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Ein Anwalt für Baurecht in Radolfzell am Bodensee kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Schäden die dem Gebäude neu entstehen, etwa durch Sturm, sind nun im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin und Polier besprechen BaumängelPrüferin und Polier besprechen Baumängel Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Der Inhalt sollte jedoch aus folgenden Punkten bestehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bauherr bezieht das Haus. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Radolfzell am Bodensee.

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