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Ihren Anwalt für Baurecht in Ravensburg finden

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth Überlingen
Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Wachsmuth
Dr. Wachsmuth & Coll.
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verwaltungsrecht · Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Am Schättlisberg 7, 88662 Überlingen
07551 - 301 0914
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Dr. Barbara Wachsmuth, Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Sie haben Fragen zum Verwaltungsrecht, Baurecht oder Architektenrecht? Ich helfe Ihnen dabei gerne weiter! Sie können mich dazu ganz einfach über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte erreichen. Wir werden eine gemeinsame Problemlösung finden, damit Ihre Sorgen der Vergangenheit angehören. Meine Kompetenzen als Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Nach meinem 2. Staatsexamen habe ich bereits die Leitung für das Rechtsamt einer großen Kreisstadt übernommen und übte in dieser Zeit auch das Amt der Stadtrechtsrätin aus. Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwältin 1994 habe ich schon kurze Zeit später meinen Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht verliehen bekommen und seit 2015 meinen zweiten Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht. Neben der Praxiserfahrung konnte ich durch diese zusätzlichen Ausbildungen meine Kenntnisse in den genannten Bereichen ausbauen, die mich zu einer Spezialistin auf diesem Gebiet machen. Bei der Klärung Ihrer Fragen steht Ihnen somit ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Ravensburg
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Ravensburg kommen.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Schäden die dem Gebäude neu entstehen, etwa durch Sturm, sind nun im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Ein Abnahmeprotokoll kann auch handschriftlich erstellt werden.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr reagiert nicht auf die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht zum Termin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Ravensburg über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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