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Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting Wuppertal
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Kanzlei Dr. Witting
Rechtsanwältin, Mediatorin DAA und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kocherstraße 18, 42369 Wuppertal
0202 - 946 890 80
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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting!. Spezialisierung seit 1997 Immobilienrecht/Privates Baurecht Unsere Schwerpunkte: die umfassende rechtliche Beratung beim Erwerb/Verkauf/Sanierung einer Immobilie die rechtssichere Überprüfung von notariellen Kauf- undBauträgerverträgen die Bau begleitende Rechtsberatung das Werkvertragsrecht und die VOB/B, z.B. Konflikte zwischen Bauherren und Bauunternehmern, zwischen Subunternehmern und Generalunternehmern das Architekten- und Ingenieurrecht (HOAI) das Wohnungseigentumsrecht das Gewerbe und Wohnraummietrecht und die Erstellung von Rechtsgutachten in sämtlichen Bereichen Verwaltungsrecht. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht unterstütze ich den Bürger und die Öffentliche Hand. Ich berate Sie in allen Anliegen der Bereiche: Öffentliches Baurecht, z.B. bei der Erholung von Baugenehmigungen und der Schaffung von Baurecht Umweltrecht, z.B. Altlasten, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht Gewerberecht, z.B. bei Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten und gerichtlichen Vertretung nach dem Entzug der Gewerbeerlaubnis Beamtenrecht, z.B. bei Disziplinarverfahren, Konkurrentenklagen Schulrecht, z. B. bei fehlender Versetzung Vergaberecht, z.B. bei der Vertretung vor der Vergabekammer Kommunalrecht, z.B. im Bereich des Kommunalen Haushaltsrechts Vertragsgestaltung. Unsere Leistungsbereiche: ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in Wuppertal Ronsdorf.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Gespräch während einer BauabnahmeGespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Typische Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Muss man die Abnahme jedoch ohne Bausachverständigen durchführen, so empfielt es sich, auch Dinge aufzunehmen bei denen man unsicher ist ob es sich um einen Baumangel handelt. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht abzuschließen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Wuppertal Ronsdorf über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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