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Einen Anwalt für Migrationsrecht in Bad Pyrmont finden

Rechtsanwalt Joachim Gerhards Hameln
Rechtsanwalt Joachim Gerhards
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Leinenweberstraße 2, 31789 Hameln
05151 14050
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Joachim Gerhards, Ihr Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht in Hameln. Wenn Sie einen Rechtsbeistand in einer arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Auseinandersetzung benötigen, erwarten Sie eine effektive Durchsetzung Ihrer Interessen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht werde ich eine optimale Lösung für Ihren Konflikt erarbeiten. Ich berate Sie zudem gerne in allen Fragen des Migrationsrechts. Meine Kompetenzen. Meine Anwaltstätigkeit begann ich in Bonn, wo ich auch das Jura-Studium und mein Referendariat absolvierte. Von Anfang an habe ich mir zum Ziel gesetzt, jeden meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dies setzt neben praktischer Erfahrung vor allem ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Daher habe ich mich früh auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht fokussiert. Da ich mir ein profundes Fachwissen in diesen Gebieten aneignen konnte, darf ich seit 2000 den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und seit 2006 den Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ führen. In Hameln bin ich nun seit mehr als 20 Jahren als ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Bad Pyrmont
Flugzeug und Reispass mit Miniaturfiguren
Flugzeug und Reispass mit Miniaturfiguren ©freepik - mko

Migranten – Welches Recht gilt?

Im Migrationsrecht sind das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht zusammengefasst. Asylrecht wird jedem ausländischen, politisch Verfolgten in unserem Land gewährt. Das Aufenthaltsrecht prüft durch klare Ausschlußkriterien alle Anträge von Ausländern, die für längere Zeit in Deutschland wohnen wollen. Wer also aus einem sicheren Herkunftsland einreist, hat normalerweise keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war es für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) relativ einfach, Herkunftsland und Flüchtlingsweg nachzuverfolgen. Seit der Flüchtlingswelle wurde diese Arbeit jedoch deutlich erschwert. Maßnahmenpakete wurden nötig um politisch Verfolgte von anderen Migranten zu unterscheiden und auch Terroristen oder andere Straftäter wieder zu erfassen. Unter anderem wurde die Art und Weise der Verteilung der Immigranten auf die Bundesländer im Asylpaket I beschossen oder auch die Dauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen festgelegt. Neue sichere Herkunftsstaaten wurden definiert (Albanien, Montenegro, Kosovo). Es folgten weitere Gesetzesänderungen in den Monaten Mai und Juni 2017. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer künftig alle Asylsuchenden verpflichten, für bis zu 24 Monate in einer (Erst)Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Bad Pyrmont wird Sie bei allen Fragen über laufende oder abgelehnte Asylverfahren, soziale Leistungen oder auch Familienzusammenführung informieren und unterstützen.

Ein kurzer Überblick über das Aufenthaltsrecht

Den Aufenthalt in Deutschland suchen jedoch nicht nur politisch motivierte Menschen. Unterschiedliche Fragen wirft schon allein die Tatsache auf, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat einreist oder aus dem EU-Ausland. Alle ausländischen, nicht EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, wenn sie längerfristig in Deutschland leben wollen. Aufenthaltstitel sind z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder auch eine Niederlassungserlaubnis. Einen solchen Aufenthaltstitel benötigen auch Asylanten. Aufenthaltstitel sind immer an einen Zweck gebunden. Die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel benennt das Aufenthaltsgesetz genau: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Die meisten Aufenthaltstitel unterliegen einer zeitlichen Befristung. Die Bestimmungen die eingehalten werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind klar definiert. So ist ein gesicherter Lebensunterhalt zusätzlich zu einem bereits seit fünf Jahren gültigen Aufenthaltstitels ebenso gefordert wie eine ausreichende Krankenversicherung, selbstredend läuft kein Strafverfahren gegen den Antragsteller und seine Deutschkenntnisse sind gut. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt ist, in welcher man den Antrag stellt. Erteilt werden Aufenthaltstitel generell nur in der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde. Sie ist auch die Ansprechstelle für alle Fragen zu Einzelfällen genauso wie auch das BAMF. Über eine Verlängerung des Aufenthaltstitels kann entschieden werden, wenn die Gründe, die den ersten Titel gerechtfertigt hatten, immer noch gelten. Hier wird aber Wert darauf gelegt und auch überprüft, ob der Antragsteller an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Nach § 50 des AufenthG ist ein Ausländer dazu verpflichtet auszureisen, wenn er keinen Aufenthaltstitel (mehr) besitzt. Gründe für eine Ausreisepflicht finden sich unter § 51 AufenthG. Um eine sofortige Wiedereinreise zu unterbinden, geht eine Ausweisung durch Abschiebung mit einem vorübergehenden Wiedereinreiseverbot einher. Besonders trifft dies zu wenn befürchtet werden muss, dass durch den Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Mit Abschiebung wird dann die Zwangsmaßnahme umschrieben, die ergriffen wird um die Ausreise einer nicht ausreisewilligen Person durchzusetzen. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Die Zwangsausweisung kann nur aufgeschoben werden wenn ein sogenannter tatsächlicher, ein fehlender Pass etwa, oder ein rechtlicher, eine schwere Krankheit, Grund vorliegt. Tritt ein solcher Grund auf, so befindet sich der Ausländer im Zustand der Duldung. Diese Duldung ist kein Aufenthaltstitel und geht mit einer Residenzpflicht einher. Nur wenn zu befürchten steht, dass sich der Asylant der Abschiebung durch Flucht entziehen würde, kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. Deutschland ist gut organisiert. Das trifft auch auf die meisten Bereiche im Migrationsrecht zu. In Einzelfällen kann es aber durchaus hin und wieder zu Fehleinschätzungen kommen. Es ist also im Zweifelsfalle ratsam, sich Hilfe und Unterstützung bei einem Anwalt für Migrationsrecht zu suchen.

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