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Anwalt für Migrationsrecht in Berlin Friedrichshain auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Jan Bergmann Berlin
Rechtsanwalt Jan Bergmann
P I P E R Rechtsanwälte
Storkower Straße 158, 10407 Berlin
030 - 23 91 61 52
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Jan Bergmann, Ihr Rechtsanwalt für Sozial- und Migrationsrecht in Berlin. Das Job-Center will Ihre Miete nicht übernehmen, verlangt Geld zurück oder verhängt grundlos Sanktionen? Das müssen Sie nicht einfach so hinnehmen! Als spezialisierter Anwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen diese Probleme aus der Welt zu schaffen. Ich unterstütze Sie zudem gerne bei Asylanträgen oder sonstigen Fragen des Migrationsrechts. Vita und Werdegang. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Freien Universität Berlin. Noch während des Studiums begann ich als freier Mitarbeiter in der renommierten Kanzlei Waitschies & Ziegenhagen in Berlin tätig zu werden und konnte dort einige lehrreiche Jahre verbringen. Nachdem ich meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhalten hatte, trat ich in die Kanzlei Piper & Partner ein. Seit nun mehr als 3 Jahren kümmere ich mich vertrauensvoll um die Probleme all derer, die Hilfe in den Bereichen des Sozialrechts und des Migrationsrechts benötigen. Wenn Sie mehr über mich erfahren möchten, ...mehr
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Figur mit Koffer auf einem Pass
Figur mit Koffer auf einem Pass ©freepik - mko

Das Migrationsrecht

Hier gilt es die Begriffe Asylrecht und Aufenthaltsrecht zu unterscheiden. Grundsätzlich hat ein in seinem Land politsch verfolgter Ausländer das Recht auf Asyl in Deutschland. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder anderen EU-Mitgliedstaaten bedürfen beispielsweise keines Asyls. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Die Flüchtlingswelle allerdings hat die Anlaufstellen dann überrollt. Neue Maßnahmenpakete wurden verabschiedet um Terroristen und Straftäter zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls die Einreise ins Land zu verwehren. Das Kabinett hat Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen und darin beispielsweise den Verbleib von Asylbewerbern bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung festgelegt und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit erlassen. Albanien, Montenegro und Kosovo wurden als sichere Herkunftsländer eingestuft und Integrationskurse für Asylanten wurden verpflichtend eingeführt. Es folgten weitere Gesetzesänderungen in den Monaten Mai und Juni 2017. Im § 47 des AsylG wird geregelt, dass Bundesländer alle Asylsuchenden verpflichten dürfen, für bis zu 24 Monate in einer Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Haben Sie Fragen oder Probleme bei Ihrem Asylverfahren, so wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Migrationsrecht in Berlin Friedrichshain.

Ein kurzer Überblick über das Aufenthaltsrecht

Den Aufenthalt in Deutschland suchen jedoch nicht nur politisch motivierte Menschen. Abhängig davon, ob diese aus Mitgliedsstaaten der EU oder aus Staaten außerhalb der Europäischen Union kommen, gibt es eine ganze Reihe möglicher rechtlicher Fragen und Probleme. Bedingung für einen längeren Deutschlandaufenthalt, für alle Ausländer die nicht EU-Bürger sind, ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Der Begriff Aufenthaltstitel fasst die unterschiedlichen Einreisegenehmigungen zusammen, wie etwa Visum, Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist es wichtig einen bestimmten Grund für den Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel benennt das Aufenthaltsgesetz genau: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Die Bestimmungen die eingehalten werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind klar definiert. Neben einer bereits seit fünf Jahren bestehenden Aufenthaltsgenehmigung ist unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig, sowie eine ausreichende Krankenversicherung. Der Antrag kann nur in der Stadt erfolgen in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Die Erteilung für Aufenthaltstitel wird von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden ausgestellt. Wie das BAMF ist sie auch der richtige Ansprechpartner für Fragen und Einzelfälle. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Außerdem findet eine Überprüfung statt um sicher zu stellen, dass der Antragsteller seinem verpflichtenden Integrationskurs nachgekommen ist. Kann ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, darf er nicht in Deutschland bleiben, so steht es im AufenthG § 50. Im AufenthG findet man unter § 51 die Gründe, die zu einer Ausweisung führen. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn man durch den Ausländer wesentliche deutsche Interessen, wie die freiheitliche demokratische Grundordnung, oder die Sicherheit Deutschlands, gefährdet sieht. Staatliche Behörden setzen dann die Maßnahme um, um die Ausreise einer ausländischen Person ohne Aufenthaltstitel zu erzwingen. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Ein fehlender Pass oder eine akute schwere Erkrankung beispielsweise können dann eine Abschiebung verzögern, wenn auch nur für kurze Zeit. Die befristete Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Die Anordnung einer Abschiebehaft erfolgt nur bei einem begründeten Verdacht, die Person würde sich durch Flucht der Abschiebung entziehen. Deutschland ist ein sehr geregelter Staat mit einem funktionierenden Rechtssystem. Das Migrationsrecht macht hier keine Ausnahme. Jedoch kann im Einzelfall eine falsche Bewertung der Situation nicht ausgeschlossen werden. Ein Anwalt für Migrationsrecht wird Sie in allen Belangen beraten und Ihnen durch komplizierte Sachverhalte helfen.

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