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Anwalt für Migrationsrecht in Wuppertal Oberbarmen

Rechtsanwalt Fabian Sauer Sprockhövel
Rechtsanwalt Fabian Sauer
Rechtsanwalt
Weststraße 21, 45549 Sprockhövel
0173 2533571
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Fabian Sauer, Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht. Sie haben ein ausländerrechtliches Problem, das Sie schnell und erfolgreich in Ihrem Sinne lösen wollen? Dann kann ich Ihnen als auf das Migrationsrecht spezialisierter Anwalt helfen. Recht haben und Recht bekommen. Mit umfassendem Fachwissen in meinen Rechtsgebieten, insbesondere im Migrationsrecht, verhelfe ich Ihnen schnell und kompetent zu Ihren Ansprüchen. Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt meiner Arbeit. Als spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen erstklassige Beratung und Vertretung. Ich betreue Mandanten in Dortmund, aber auch deutschlandweit. Meine Arbeitsweise. Ich spreche mit meinen Mandanten nicht in kompliziertem Juristendeutsch. Bereits in der Erstberatung werde ich Ihnen nachvollziehbar und klar darlegen, welche Erfolgschancen in Ihrem Fall bestehen und Ihnen auch die Risiken klar aufzeigen. Das Ziel meiner Beratung sehe ich darin, mit Ihnen gemeinsam einen bestmöglichen Weg zu finden, Ihrem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Von kostenintensiven Maßnahmen, die keine Erfolgsaussichten für Sie bringen, werde ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Wuppertal Oberbarmen
Mann mit Rollkoffer hält zwei Pässe
Mann mit Rollkoffer hält zwei Pässe ©freepik - mko

Welches Recht für Migranten?

Das Migrationsrecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Recht auf Asyl in Deutschland hat jeder in seinem Land politisch verfolgte Ausländer. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder anderen EU-Mitgliedstaaten bedürfen beispielsweise keines Asyls. Vor 2015 war es für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) relativ einfach, Herkunftsland und Flüchtlingsweg nachzuverfolgen. Die Flüchtlingswelle allerdings hat die Anlaufstellen dann überrollt. Neue Maßnahmenpakete wurden verabschiedet um Terroristen und Straftäter zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls die Einreise ins Land zu verwehren. Im Asylpaket I beschloss das Bundeskabinett unter anderem die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und Abschiebung von Flüchtlingen. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Seit 2017 gibt es weitere Gesetze. § 47 Abs.1b AsylG regelt die Verpflichtung Asylsuchender zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung bis zu 24 Monaten während der Dauer des Asylverfahrens beim BAMF. Bei Fragen zu Ihrem Asylverfahren, zu Rechtsfragen und Problemen während des Verfahrens, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Migrationsrecht in Wuppertal Oberbarmen.

Näheres über das Aufenthaltsrecht

Neben politisch motivierten Asylanten gibt es eine Vielzahl von Personen mit anderen Nationalitäten, die in Deutschland leben möchten. Als erstes wird geklärt, ob der Migrant aus einem EU-Land kommt oder nicht, denn schon dies führt zu unterschiedlichen Fragen. Alle nicht EU-Bürger, die für längere Zeit nach Deutschland einreisen, brauchen einen sogenannten Aufenthaltstitel. Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis usw., sind alles mögliche Aufenthaltstitel. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Die Voraussetzung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist immer die Angabe des Zweckes der Einreise. Im Folgenden werden die Zwecke gelistet, die das Aufenthaltsgesetz anerkennt: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt man nur unter genau festgelegten Bedingungen. Zuallererst ist natürlich eine bereits bestehende Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren notwendig, weiterhin muss der Lebensunterhalt gesichert sein, der Bewerber muss im Besitz einer ausreichenden Krankenversicherung sein, es darf kein Strafverfahren gegen ihn laufen und noch einige Bedingungen mehr. Der Hauptwohnsitz hat auch der Ort für die Antragstellung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung zu sein. Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sind die örtlichen Ausländerbehörden. Haben Sie Probleme oder Fragen zu Einzelfällen, so ist ebenfalls die örtliche Ausländerbehörde, oder auch das BAMF der richtige Ansprechpartner. Liegen bei Ablauf des Aufenthaltstitels noch die anfänglichen Gründe vor, so ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in aller Regel möglich. Mitentscheidend ist auch der Nachweis des vorgeschriebenen Besuches eines Integrationskurses. Ist ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, so muss er lt. § 50 AufenthG das Land verlassen. Im AufenthG findet man unter § 51 die Gründe, die zu einer Ausweisung führen. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Besonders trifft dies zu wenn befürchtet werden muss, dass durch den Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Abschiebung oder Rückführung einer Person ist eine Zwangsmaßnahme, die ergriffen wird um die Ausreise einer ausreisepflichtigen Person durchzusetzen, wenn diese das Land nicht freiwillig verlassen will. Vor einer Abschiebung werden eventuelle „zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote“, die sich auf Gefahren im Zielstaat beziehen, vom BAMF geprüft.  Wird einem Asylsuchenden kein Aufenthaltstitel zuerkannt, so kann eine Abschiebung trotzdem, aus tatsächlichen (fehlender Pass) oder rechtlichen (schwere Krankheit) Gründen, unmöglich sein. Die Person befindet sich dann laut Rechtsgrundlage § 60a Absatz 2 bis 4 Aufenthalts-Gesetz (AufenthG) im Zustand der Duldung. Ganz klar ist diese Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen! Nur wenn zu befürchten steht, dass sich der Asylant der Abschiebung durch Flucht entziehen würde, kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. In Deutschland gibt es gerechte Gesetze und viele Strukturen. Auch im Migrationsrecht trifft dies zu. In Einzelfällen kann es aber durchaus hin und wieder zu Fehleinschätzungen kommen. Spätestens bei negativen Bescheiden sollten Sie in eine umfangreiche Beratung eines spezialisierten Anwalts für Migrationsrecht investieren.

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