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Kategorie: Anwalt Erbrecht ,
13.03.2024 (Lesedauer ca. 8 Minuten, 7920 mal gelesen)
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Berliner Testament: Wann ist es für Ehepaare geeignet?

älteres Ehepaar umarmt sich froh älteres Ehepaar umarmt sich froh © freepik - mko

Ein sog. Berliner Testament verschafft Ehegatten die Möglichkeit ihren letzten Willen gemeinsam zu regeln. Doch was genau ist ein Berliner Testament? Welche Vor- und Nachteile sind mit einem Berliner Testament verbunden? Kann man ein Berliner Testament widerrufen oder ändern? Was gilt nach einer Scheidung im Hinblick auf das Berliner Testament? Und was ist beim Berliner Testament steuerlich zu beachten?

Was versteht man unter einem Berliner Testament?

Bei Ehepaaren mit Kindern erbt nach dem Tod des ersten Ehepartners nach der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner die Hälfte des Vermögens, die andere Hälfte erben die Kinder. Um den länger lebenden Ehepartner finanziell abzusichern, entscheiden sich viele Ehepaare für ein Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, so dass der länger lebende Ehepartner frei über das gesamte Vermögen des Erblassers verfügen kann. Er kann es verkaufen, verschenken oder verleben. In diesem gemeinsamen Testament bestimmen die Ehepartner dann einen Schlusserben, der nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erbt. Auch wenn als Schlusserben gewöhnlich die Kinder eingesetzt werden, kann auch ein Dritter als Schlusserbe eingesetzt werden. Wird kein Schlusserbe benannt, greift nach dem Tod des zweiten Ehepartners die gesetzliche Erbfolge. Soll das gemeinsame Vermögen für die Kinder nach dem Tod des ersten Ehepartners erhalten bleiben, können sich die Eheleute gegenseitig als Vorerben und die Kinder als Nacherben einsetzen. In diesem Fall hat der länger lebende Ehepartner nur einen sehr eingeschränkten Zugriff auf das Vermögen des Erblassers. Er bewahrt es eigentlich nur für die Kinder auf. Eine eher seltene Variante beim Berliner Testament ist sich gegenseitig als Vermächtnisnehmer einzusetzen. Im Erbfall erben die Kinder, dem länger lebenden Ehepartner werden etwa Erbgegenstände vermacht oder ein Nießbrauch zu gesprochen. Wichtig ist, dass ein Berliner Testament immer ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten und kein Einzeltestament ist. Verfügt ein Ehegatte in einem Einzeltestament, die Erbschaft solle „gemäß Berliner Testament“ erfolgen, ist die keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG) (Az. 15 W 98/14). Eine solche Verfügung lasse zudem nicht erkennen, welche Vorstellungen der Erblasser mit einem Berliner Testament verbindet – also was etwa im Falle einer Wiederverheiratung gelten soll oder ob ein Schlusserbe bestimmt wird. Ein Berliner Testament kann aber auch dann vorliegen, wenn die Eheleute auf zwei getrennten Schriftstücken letztwillige Verfügungen getroffen haben, wenn aus den beiden Testamenten eine gemeinschaftliche Verfügung zu erkennen ist, so das OLG Zweibrücken (Az. 3 W 82/02).

Wer kann ein Berliner Testament verfassen?

Das Berliner Testament kann nur von Eheleuten oder ihnen gesetzlich gleichgestellten Lebenspartnern errichtet werden. Unverheiratete Paare, Freunde oder Geschwister können kein Berliner Testament errichten.

Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?

Ein entscheidender Vorteil des Berliner Testaments ist die Absicherung des länger lebenden Ehepartners nach dem Tod des verstorbenen Ehepartners. Der überlebende Ehepartner muss sich nicht mit der Aufteilung des Nachlasses beschäftigen. Sein Lebensstandard bleibt erhalten und er ist finanziell abgesichert. Ein weiterer Vorteil des Berliner Testaments ist, dass sich die Schlusserben eines Berliner Testaments ihres Erbes sicher sein können. Vorteilhaft ist am Berliner Testament auch, dass Stiefkinder bedacht werden können.

Welche Nachteile sind mit einem Berliner Testament verbunden?

Ein Nachteil des Berliner Testaments ist, dass der länger lebende Ehepartner sein Leben lang an das Testament gebunden bleibt. Er kann es nach dem Tod des ersten Ehepartners nicht mehr ändern – egal, wie sich seine Lebenssituation entwickelt. Ob er sich mit seinen Kindern überwirft oder einen neuen Ehepartner findet. Es gibt aber die Möglichkeit diese Bindungswirkung mit einer entsprechenden notariell beurkundeten Änderungsklausel zu umgehen. Das Bayerische Oberstes Landesgericht (Az. 1 Z 42/85) hat im Hinblick auf die Bindungswirkung des Berliner Testaments entschieden, dass eine Ehefrau nach dem Tod des Ehemanns die Einsetzung einer Verwandten als Schlusserbin widerrufen kann, weil in der Erbeinsetzung der Schlusserbin keine wechselbezügliche Verfügung zu sehen ist. Ein weiterer Nachteil des Berliner Testaments ergibt sich für die Kinder: Sie erben erstmal nichts und müssen ggfs. viel Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie dann das gesamte Vermögen nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben.

Bleibt beim Berliner Testament der Anspruch auf ein Pflichtteil bestehen?

Die Ansprüche der pflichtteilsberechtigten Erben auf ihr Pflichtteil bleiben trotz Berliner Testament bestehen. Der Pflichtteil kann nur unter ganz engen Voraussetzungen verwehrt werden. In vielen Berliner Testamenten wird daher eine Pflichtteilsstrafklausel eingefügt, die die Geltendmachung des Pflichtteils verhindern soll. In dieser Klausel wird geregelt, dass der Pflichtteilsberechtigte seine Erbenstellung verliert, wenn er Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des ersten Ehegatten geltend macht. Für das OLG Köln (Az. 2 Wx 314/18) ist für das Auslösen der Pflichtteilsstrafklausel nicht notwendig, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil gerichtlich geltend macht. Es reicht aus, wenn er nach dem Tod des ersten Ehegatten Auskunft über den Nachlass einfordert und damit eine Geldforderung verbindet. In diesem Sinne entschied auch das OLG Düsseldorf (Az. I-3 WX 124/11). Fordert allerdings ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Ehegatten ein ohne zu wissen, dass es eine Pflichtteilsstrafklausel gibt, wird diese nicht ausgelöst und er ist weiterhin pflichtteilsberechtigt, so das OLG Rostock (Az. 3 W 138/13). Wichtig: Laut Sozialgericht (SG) Mainz (Az. S 4 AS 921/15) muss ein Sozialleistungsempfänger bei einem Berliner Testament seinen Pflichtteil geltend machen.

Kann das Berliner Testament widerrufen oder geändert werden?

Das Berliner Testament kann von beiden Ehepartnern gemeinsam jederzeit widerrufen oder geändert werden. Aber allein das Zerreißen eines gemeinschaftlichen Testaments führt nicht zu einem wirksamen Widerruf. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az.3 Wx 70/17) im Fall eines Ehepaares, dass zwei Einzeltestamente auf einem Blatt als gemeinschaftliches Testament verfügt hatten, dass dieses bestehen bleibt, auch dann, wenn das Blatt in zwei Einzeltestamente zerrissen wird. Haben sich Ehegatten in einem Berliner Testament gegenseitig als Erben eingesetzt und soll Schlusserbe eine Verwandte der Ehefrau sein, so ist das laut Bayerischen Obersten Landesgericht (Az. 1 Z 42/85) keine wechselseitige Erbeinsetzung. Die Ehefrau kann nach dem Tod des Ehemanns diese Erbeinsetzung wirksam widerrufen. Wichtig: Ein Ehepartner allein kann das Berliner Testament nicht ändern oder widerrufen!

Wann kann ein Berliner Testament angefochten werden?

Das Berliner Testament kann unter den gleichen Voraussetzungen wie jedes andere Testament angefochten werden. Das heißt bei einem Irrtum, Drohung, Formfehler oder bei Testierunfähigkeit eines Erblassers ist eine Anfechtung möglich.

Was passiert mit dem Berliner Testament bei einer Scheidung?

Ein Berliner Testament wird in der Regel unwirksam sobald die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen oder ein Ehegatte die Scheidung beantragt. Ausnahmsweise kann das Berliner Testament aber auch nach der Scheidung gültig sein, wenn nämlich die Ehepartner wollten, dass das gemeinsame Testament auch über eine Scheidung hinaus gilt. Es ist daher ratsam im Berliner Testament festzulegen, was nach einer Scheidung mit dem gemeinsamen Testament geschehen soll. Vorsicht: Allein die Zustimmung zu einer Scheidungsmediation bedeutet noch nicht, dass die Zustimmung zur Scheidung hinfällig ist. Errichtet ein Ehegatte im Scheidungsverfahren trotz Ehegattentestament ein neues Testament, ist dieses wirksam, so das OLG Oldenburg (Az.3 W 71/18).

Gibt es beim Berliner Testament Formvorschriften?

Das Berliner Testament kann wie ein Einzeltestament eigenhändig oder in notarieller Form errichtet werden. Als eigenhändiges Testament muss es handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen sein und von beiden Ehepartner unterschrieben werden.

Was kostet ein Berliner Testament?

Bei der Errichtung eines Berliner Testaments können Notar- oder Anwaltskosten entstehen. Auch die Aufbewahrung eines Berliner Testaments kann Kosten verursachen. Die Höhe der Kosten lässt sich nicht pauschal beantworten, sie hängt von dem Nachlasswert ab.

Was ist beim Berliner Testament hinsichtlich der Steuer zu beachten?

Ein Berliner Testament kann bei der Steuer nachteilig sein. Haben die Ehegatten in Form eines Berliner Testaments geregelt, dass ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder ausgesetzt wird, die ihren Pflichtteil beim Tod des Erstversterbenden nicht einfordern, kann der überlebende Ehegatte die Verbindlichkeiten aus dem Vermächtnis nicht als Nachlassverbindlichkeit bei der Steuer geltend machen, weil das Vermächtnis noch nicht fällig ist, so der Bundesfinanzhof (BFH) (Az. II R 34/20). Aufgepasst: Bei einem Berliner Testament können sich steuerpflichtige Kapitaleinkünfte aus einer testamentarisch verfügten Verzinsung eines Vermächtnisanspruch ergeben, stellt das BFH (Az. VIII R 40/13) klar. Der Fall: Ehegatten hatten in einem Berliner Testament verfügt, dass der längerlebende Ehegatte Alleinerbe sein sollte. Für den ersten Erbfall bekam der Sohn einen Geldbetrag in Höhe des dann geltenden Freibetrags bei der Erbschaftssteuer zugesprochen. Dieser Betrag sollte fünf Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden ausgezahlt und mit 5 Prozent bis zur Auszahlung verzinst werden. Diese Zinsen sind laut Gericht als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen.

Checkliste: Wann macht ein Berliner Testament Sinn?

Ein Berliner Testament ist in folgenden Fällen für Ehepaare oder Lebenspartner sinnvoll:
  • Der überlebende Ehepartner soll abgesichert werden
  • Dafür möchten Sie die gesetzliche Erbfolge (Erbengemeinschaft von Ehepartner und Kinder) umgehen
  • Es besteht Einigkeit mit Ihrem Ehepartner darüber, wie das Erbe verteilt werden soll
  • Nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten soll das Erbe auf die gesetzlichen Erben, bzw. Ersatzerben, übergehen
  • Sie nehmen in Kauf, dass das Berliner Testament nach dem Tod des ersten Ehepartners nur noch unter ganz engen Voraussetzungen geändert werden kann

TOP-Irrtümer beim Berliner Testament

Diese klassischen Irrtümer herrschen bei vielen Eheleuten im Hinblick auf das Berliner Testament vor:

Top-Irrtum: Widerruf und Änderung jederzeit möglich!

Der Widerruf oder die Änderung eines Berliner Testaments ist unproblematisch möglich, wenn beide Ehepartner leben und gemeinsam das Berliner Testament ändern möchten. Will nur ein Ehepartner das Berliner Testament zu Lebzeiten beider Eheleute widerrufen, muss er dies durch eine notarielle Erklärung gegenüber dem anderen Ehepartner tun. Stirbt ein Ehepartner, ist der Widerruf des Berliner Testaments für den überlebenden Ehepartner in der Regel nicht mehr möglich. Änderungen am Testament können nach dem Tod des ersten Ehepartners nur vorgenommen werden, wenn im Berliner Testament eine entsprechende Klausel vorhanden ist, die notariell beurkundet wurde.

Top-Irrtum: Anspruch auf Pflichtteil wird ausgeschlossen!

Auch im Fall eines Berliner Testament steht den pflichtteilsberechtigten Erben (meist Kinder) ihr gesetzliches Pflichtteil zu. Diese müssen auf ihre Pflichtteilsrechte verzichten, damit das Berliner Testament seinen Sinn erfüllt. In vielen Berliner Testamenten wird daher eine Pflichtteilsklausel eingefügt, wonach die Kinder ihren Anspruch auf ihr Erbe verlieren, wenn sie ihren Pflichtteil geltend machen. Diese Pflichtteilsklauseln sind zivilrechtlich allerdings nicht unumstritten und bedürfen der fachkundigen Beratung eines Anwalts für Erbrechts.

Top-Irrtum: Notarielle Beglaubigung notwendig!

Ein Berliner Testament muss grundsätzlich nicht notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein. Es unterliegt den gleichen Formvorschriften wie ein einfaches Testament. Eine notarielle Beglaubigung ist allerdings zwingend, wenn nach dem Tod des ersten Ehepartners Änderungen am Testament durch den längerlebenden Ehepartner möglich sein sollen.

Top-Irrtum: Stiefkinder erben automatisch!

Stiefkinder müssen im Berliner Testament ausdrücklich als Nacherben genannt werden, damit sie nach dem Tod des letztlebenden Ehepartners auch erben. Anders sieht das bei unehelichen Kindern aus, die werden mit dem Pflichtteil bedacht.

Muster eines Berliner Testaments

Hier finden Sie zur Orientierung eine Checkliste und ein Muster zum Berliner Testament. Beim Berliner Testament gilt es im Hinblick auf Pflichtteilsregelungen und steuerliche Aspekte einiges zu beachten. Eine Beratung von einem Anwalt für Erbrecht ist daher dringend anzuraten. Er erstellt Ihnen ein rechtsgültiges Testament, damit Ihr gemeinsamer letzter Wille auch in Erfüllung geht.

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Häufige Fragen und Antworten zum Berliner Testament

+ Was ist Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben, Vorerben oder Vermächtnisnehmer ein und bestimmen einen Schlusserben, der nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten das Erbe erhalten soll.

+ Warum heißt es Berliner Testament?

Die Herkunft des Begriffs „Berliner Testament“ ist nicht eindeutig geklärt. Zum einen soll er aus der „Berliner Praxis“ entsprungen sein, zum anderen wird seine Entstehung mit einer nicht amtlichen Lektoratsüberschrift über einem Gesetz erklärt.

+ Warum Berliner Testament?

Mit einem Berliner Testament soll die Verfügungsgewalt des überlebenden Ehegatten über das gemeinsame Vermögen sicher gestellt werden.

+ Wer schreibt Berliner Testament?

Das Berliner Testament muss von einem Ehepartner eigenhändig geschrieben und von beiden Ehepartner eigenhändig und persönlich unterschrieben werden.

+ Wer erbt bei Berliner Testament

Bei einem Berliner Testament erbt zunächst der überlebende Ehegatte. Nach dessen Tod erben die Schlusserben.

+ Was kostet Berliner Testament?

Kosten fallen nur für ein notariell beglaubigtes Berliner Testament an. Diese richten sich nach der Höhe der zu vererbenden Vermögenswerte.

+ Was erben Kinder beim Berliner Testament?

Sinn des Berliner Testaments ist, dass die Kinder erst nach dem Tod des Längstlebenden erben. Sie können aber bereits beim Tod des ersten Ehepartners ihren Pflichtteil geltend machen.

+ Was erben Stiefkinder beim Berliner Testament?

Stiefkinder müssen als Erben in einem Berliner Testament ausdrücklich benannt werden, ansonsten erben sie nicht.


erstmals veröffentlicht am 11.03.2019, letzte Aktualisierung am 13.03.2024

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