Bundesverfassungsgericht Beschluss zur Triage-Regelung
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Das Bundesverfassungsgericht hat im die Triage-Regelungen des Bundestags von 2022 für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben, da sie unzulässig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten eingriffen und die Therapie- und Entscheidungsfreiheit in Notsituationen stark einschränkten. Beschluss vom 23. September 2025, 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23
- Was ist die Triage-Regelung?
- Was sind die Kernaussagen des Urteils zur Triage-Regelung?
- Was sind die Folgen des Triage-Urteils?
- Was ist der Hintergrund zu dem Triage-Urteil?
- Welche Gründe nannte das Bundesverfassungsgericht für die Ungültigkeit der Triage-Regelungen?
- Welches Fazit ergibt sich aus dem Urteil zur Triage-Regelung?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen, die der Bundestag 2022 mit Beschluss vom 23. September 2025 (1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23) zur Priorisierung medizinischer Behandlungen bei knappen Ressourcen beschlossen hatte, für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Was ist die Triage-Regelung?
Die Triage-Regelung beschreibt die medizinische Priorisierung von Patienten bei knappen Ressourcen, etwa in Notlagen oder Katastrophen. Sie legt fest, wer zuerst behandelt wird, wenn nicht alle gleichzeitig versorgt werden können.
Was sind die Kernaussagen des Urteils zur Triage-Regelung?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen unter anderem deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil sie unzulässig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten eingreifen. Die Vorschriften bestimmten detailliert, wie und nach welchem Verfahren in Notsituationen medizinische Entscheidungen zu treffen sind, was die Therapiefreiheit der Mediziner stark einschränkt. Besonders umstritten war das Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage. Ärztinnen und Ärzte durften bisher laufende Behandlungen nicht zugunsten von Patienten mit besseren Überlebenschancen abbrechen, selbst wenn dies medizinisch sinnvoll gewesen wäre. Das Gericht stellte zudem fest, dass dem Bund für derart konkrete Regelungen die Gesetzgebungskompetenz fehlt und wies darauf hin, dass die Entscheidung über die Durchführung einer lebensrettenden Behandlung, auch in außergewöhnlichen Situationen, wesentlich zur Berufsfreiheit der Mediziner gehört.
Was sind die Folgen des Triage-Urteils?
Die bisherigen Triage-Regeln sind nun nichtig, wodurch Ärztinnen und Ärzte wieder eine größere therapeutische und berufsethische Freiheit erhalten, eigenverantwortlich über die Behandlung in Notsituationen zu entscheiden. Die konkrete Ausgestaltung und die Entscheidungen im Rahmen einer Triage-Situation werden somit nicht länger bundesgesetzlich geregelt, sondern liegen im Ermessen der behandelnden Mediziner. Besonders relevant ist diese Entscheidung für Extremsituationen wie Pandemien, Massenunfälle oder andere Krisenfälle, in denen die medizinischen Ressourcen knapp werden und schnelle, verantwortungsvolle Entscheidungen notwendig sind.
Was ist der Hintergrund zu dem Triage-Urteil?
Ziel der Triage-Regelung war ursprünglich, Benachteiligung von Alten und Menschen mit Behinderung zu verhindern; das Thema war während der Corona-Pandemie besonders relevant. Kritiker sahen darin einen Konflikt mit dem ärztlichen Ethos, weil die Regeln lebensrettende Grenzentscheidungen einschränkten.
Welche Gründe nannte das Bundesverfassungsgericht für die Ungültigkeit der Triage-Regelungen?
Die damaligen Triage-Regelungen griffen unzulässig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein, da sie detailliert vorschrieben, wie in medizinischen Notlagen zu behandeln ist. Besonders das Verbot der sogenannten „Ex-Post-Triage“ wurde als unverhältnismäßige Einschränkung der ärztlichen Entscheidungsfreiheit empfunden, denn es untersagte, laufende lebensrettende Maßnahmen zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen abzubrechen. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass dem Bund die notwendige Zuständigkeit fehlte, um so tiefgreifende Regelungen zur Triage und damit zur Berufsausübung der Ärzte zu treffen. Diese Vorschriften verletzten damit die Selbstbestimmung sowie die Verantwortung des ärztlichen Berufsstands gerade in besonders sensiblen Extremsituationen wie Pandemien oder Massenunfällen.
Damit stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass Gesetze die ärztliche Entscheidungsfreiheit, insbesondere die Berufsausübung und therapeutische Verantwortung, nicht übermäßig regulieren dürfen und dass der Bund keine zu weitreichenden Vorgaben auf diesem Gebiet machen darf.
Welches Fazit ergibt sich aus dem Urteil zur Triage-Regelung?
Das Urteil stärkt die ärztliche Entscheidungsfreiheit in Ausnahmesituationen und verlangt eine Neuausrichtung künftiger Regelungen hinsichtlich der Kompetenzen und therapeutischen Verantwortung.
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