Elternunterhalt – Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Der Elternunterhalt ist ein Thema, das oft dann relevant wird, wenn die eigenen Eltern im Alter pflegebedürftig werden und die finanziellen Mittel für ihre Versorgung nicht mehr ausreichen. In diesem Fall können Kinder verpflichtet sein für ihre Eltern Unterhalt zahlen zu müssen. Doch wann genau müssen Kinder für ihre Eltern zahlen, und welche Voraussetzungen gelten?
- Was versteht man unter Elternunterhalt?
- Wer muss Elternunterhalt zahlen?
- Wann sind Eltern bedürftig?
- Ab welchem Einkommen müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?
- Wie berechnet man den Elternunterhalt?
- Welche Freigrenzen gibt es?
- Kann Elternunterhalt verwirkt werden?
- Können Eltern auf Elternunterhalt verzichten?
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Was versteht man unter Elternunterhalt?
Unter Elternunterhalt versteht man die rechtliche Verpflichtung der Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen, wenn diese ihre Pflegekosten nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können. Die Verpflichtung zum Elternunterhalt ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch wonach eine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Verwandten ersten Grades, dazu gehören Kinder und Eltern, besteht. Diese Unterhaltspflicht besteht allerdings nur, wenn die Eltern ihre eigenen Mittel erschöpft haben und auf Unterstützung angewiesen sind.
Wer muss Elternunterhalt zahlen?
Elternunterhalt müssen nur Kinder im direkten Verwandtschaftsverhältnis zahlen. Schwiegerkinder sind nicht zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, da sie rechtlich nicht mit ihren Schwiegereltern verwandt sind, so der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 69/01).
Wann sind Eltern bedürftig?
Die Bedürftigkeit der pflegebedürftigen Eltern ist gegeben, wenn sie die Pflegekosten aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen nicht decken können. Sie müssen aber nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen. Eltern haben einen Anspruch auf einen Schonbetrag von 5.000 Euro pro Person. Bewohnen sie eine eigene Immobilie, muss diese nicht verwertet werden. Die Immobilie wird erst zur Finanzierung des Unterhalts herangezogen, wenn die Eltern in ein Pflegeheim ziehen und die Immobilie nicht mehr selbst nutzen. Auch finanzielle Rücklagen für eine Bestattung müssen nicht für die Pflegekosten eingesetzt werden.
Ab welchem Einkommen müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?
Nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen Kindern seit dem 1.1.2020 nur dann für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro erzielen. Neben dem Arbeitseinkommen werden bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Aktiengeschäften einbezogen. Das vorhandene Vermögen der Kinder – auch Immobilienvermögen - findet beim Jahresbruttoeinkommen keine Berücksichtigung.
Wie berechnet man den Elternunterhalt?
Die Höhe des Elternunterhalts wird individuell berechnet. Dabei wird das Einkommen des Kindes berücksichtigt, aber auch der sogenannte "Selbstbehalt" des Kindes, der einen gewissen Teil des Einkommens vor Unterhaltszahlungen schützt. Der Selbstbehalt variiert je nach Lebenssituation.
Das Bundessozialgericht (Az. XII ZB 563/24) stellt beim Selbstbehalt beim Elternunterhalt klar, dass hier nicht die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro für einen Sozialhilferegress maßgeblich ist.
Der Elternunterhalt wird in der Regel so berechnet, dass der Elternteil, der den Unterhalt benötigt, mit den notwendigen Mitteln versorgt wird, ohne dass das Kind in eine unzumutbare finanzielle Notlage gerät.
Welche Freigrenzen gibt es?
Es gibt sogenannte "Freigrenzen", die festlegen, wie viel Vermögen oder Einkommen die Eltern noch behalten dürfen, bevor Kinder zur Zahlung herangezogen werden. Der Elternunterhalt betrifft in erster Linie Eltern, die tatsächlich bedürftig sind. Diese Freigrenzen gelten jedoch nur, wenn die Eltern in erheblichem Maße pflegebedürftig sind oder hohe Pflegekosten entstehen, die sie nicht selbst tragen können
Kann Elternunterhalt verwirkt werden?
Eltern können ihren Anspruch auf Elternunterhalt verwirken, wenn sie gegenüber ihrem Kind, in der Zeit als sie für es verantwortlich waren, erhebliche Verfehlungen begangen haben. Hierrunter fallen Missbrauch und Vernachlässigungen, aber auch eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung der Eltern mit dem Kind kann eine Unterhaltspflicht des Kindes entfallen lassen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 14 UF 80/12). Ebenso, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachgekommen sind, so das OLG Oldenburg (Az. 4 UF 166/15).
Können Eltern auf Elternunterhalt verzichten?
Eltern, die ihre Kinder finanziell nicht belasten wollen, haben nicht die Möglichkeit auf Unterhaltszahlungen zu verzichten. Das Sozialamt ist verpflichtet die Unterhaltsleistungen bei den Kindern einzufordern, wenn die Voraussetzungen für Elternunterhalt vorliegen.
erstmals veröffentlicht am 17.01.2020, letzte Aktualisierung am 30.07.2025
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