Elternunterhalt: Wenn Kinder zahlen müssen
Etwa 30 % aller pflegebedürftigen Menschen leben in Pflegeheimen. Ein Teil der erheblichen Kosten wird durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt, der Rest ist vom Heimbewohner selbst zu zahlen. Kann dieser die Kosten nicht tragen, werden sie zunächst vom Sozialamt übernommen. Die Sozialämter sind jedoch verpflichtet, möglichst alle Kosten bei den Unterhaltspflichtigen zurückzufordern.
Unterhaltspflichtig ist zunächst der Ehegatte. Ist dieser nicht in der Lage den Unterhaltsanspruch zu decken, kann auch von den Kindern ein sogenannter Elternunterhalt verlangt werden. Ob und wie viel Unterhalt Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen müssen, ist von ihren Einkünften und vorrangigen Unterhaltspflichten abhängig. Mehrere Kinder haften gemeinsam für den Unterhalt der Eltern.
Mit der Aufforderung Elternunterhalt zu zahlen, wächst bei vielen Kindern die Sorge um die eigenen Finanzen und die Altersvorsorge. Generell gilt, dass einem Unterhaltspflichtigen für seine eigene Lebensführung ein bestimmter Betrag als Selbstbehalt bleiben muss. Gegenüber den Eltern beträgt er aktuell 1.500 Euro, gegenüber dem Ehegatten 1.050 Euro. Gibt es einen Ehepartner, erhöht sich dieser Betrag auf 2.450 Euro monatlich. Außerdem darf der Unterhaltspflichtige 5% seines Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Belastungen wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Fahrtkosten für den Arbeitsweg sowie weitere Werbungskosten werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Berechnung des Unterhalts ist kompliziert und sollte von einem Anwalt überprüft werden. Nur so kann verhindert werden, dass unterhaltspflichtige Kinder einen zu hohen Elternunterhalt zahlen
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Nach der Trennung der Eltern muss regelmäßig die Frage geklärt werden, wer in welcher Höhe für die gemeinsamen Kinder Unterhalt zahlen muss. Im Internet findet man viele – meist kostenlose – Unterhaltsrechner für Kindesunterhalt. Ein exaktes Ergebnis sollte man von diesen Unterhaltsrechnern allerdings nicht erwarten.





Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da – unterm Strich mehr Geld für die Kinder!




