Traumatherapie: Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund

Eine Frau, die in ihrer Jugend sexuellen Angriffen ausgesetzt war und nun ihre posttraumatischen Belastungsstörungen mit Hilfe einer Traumatherapie mit Hund behandeln lässt, hat nach dem Opferentschädigungsgesetz keinen Anspruch auf einen Assistenzhund.
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Traumatherapie mit Hund ist eine neue nicht anerkannte Behandlungsmethode
Dies wurde ihr nun in zweiter Instanz vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen L 4 VG 15/15) verweigert. Zwar habe die Frau als Gewaltopfer einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln. Eine Traumatherapie mit Hund sei allerdings eine neue Behandlungsmethode, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) anerkannt werden müsse. Eine Empfehlung vom GBA liege aber nicht vor. Der Assistenzhund sei auch nicht mit einem Blindenhund vergleichbar. Der Blindenhund ermögliche die Grundbedürfnisse des Alltags zu befriedigen, diese Voraussetzung sei bei dem Assistenzhund im Rahmen einer Traumatherapie nicht gegeben.
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