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Kategorie: Anwalt Wirtschaftsrecht , 18.07.2011 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 514 mal gelesen)

Premium Management Immobilien-Anlagen

Premium Management Immobilien-Anlagen Rechtsanwältin Renate Winter

Aussetzung Anteilsscheinausgabe und Rücknahme
Zahlreiche geschädigte Anleger machen Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank geltend, für welche der Immobiliendachfonds im Mai 2008 aufgelegt wurde.

Eine Vielzahl von Anlegern haben auf ausdrückliche Empfehlung ihres Bankberaters in den Fonds investiert. Der Immobilienfonds wurde als breit gefächert und absolut sichere Geldanlage verkauft, ohne dass auf Risiken aufmerksam gemacht wurde.

Aufgrund der vorübergehenden Schließung des Fonds ab 27.09.2010 wurden Fondsanteile der Anleger, deren Rückgabeauftrag nach dem 24.09.2010, 14.00 Uhr, datierte, nicht mehr zurückgenommen. Die Anleger konnten danach ihre Anteile nur noch über die Börse veräußern, allerdings mit sehr hohen Verlusten.

Tausende Anleger sind von der Schließung des offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien-Anl. betroffen.

Zu Recht stellen diese Anleger nun die Frage, ob sie gegebenenfalls Ansprüche gegen die Bank, welche ihnen die Anleihe als risikolos angepriesen hatte, haben.

In vielen, wenn nicht sogar in den meisten Fällen, wurden die Anleger unzulässig aufgeklärt und falsch beraten.

Den Anlegern wurde in vielen Fällen zugesichert, dass sie die Fondsanteile täglich zurückgeben können und die Anlage wegen einer breiten Streuung risikofrei sei. Die Kunden wurden in den meisten Fällen auch nicht darauf hingewiesen, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und während dieser Zeit auch keine Ausschüttungen erfolgen werden.

Die Anleger wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass zwei Fonds, in welchen der Dachfonds Premium Management Immoblien-Anl. investiert hatte, nämlich der Morgan Stanley P 2 Value und der KanAm US-Grundinvest die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Gleichfalls unterblieben auch Hinweise darauf, dass der Fonds KanAm US-Grundinvest, in welchen die PMI-Fondsgesellschaft ebenfalls investiert hatte, bereits Anfang 2006 für ca. 3 Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte.

Unterlassen wurden auch Hinweise darauf, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern könne, welche Folgen daraus für die Anleger entstehen und welche Verlustrisiken auch bei sogenannten offenen Immobilienfonds sowohl allgemein als auch hier im speziellen Falle, bestehen.

Wie so häufig, wurde auch im Zusammenhang mit der Veräußerung der PMI-Anteile nicht auf die Rückvergütungen (sogenannte "Kick-backs"), die die Bank durch die Fondsvermittlung erhält, hingewiesen.

Im Ergebnis liegen daher verschiene Ansatzpunkte vor, aufgrund derer geschädigte Anleger Schadensersatz von der Bank fordern können.

Achtung: Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Anlage. Die Frage, ob ein Anspruch verjährt ist, ist in jedem Einzelfall konkret zu überprüfen. Je nach Einzelfall muß eine Verjährung selbst dann noch nicht eingetreten sein, auch wenn der Fondskauf schon mehr als 3 Jahre zurückliegt.

Grundsätzliche Empfehlung: Lassen Sie Ihre Schadensersatzansprüche möglichst unverzüglich überprüfen, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Verjährung noch im Jahr 2011. Im Einzelfall können sofort verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Ich biete Ihnen hierzu eine sofortige Erstberatung an.

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.


von Renate Winter

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