Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein
Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, durch das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, kann dies ein unabwendbares Ereignis sein, für das dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zusteht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil am 3.7.2015 entschieden.
Spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht in Deiner Umgebung
Bei Mäharbeiten an einer Straße hat der zuständige Baulastträger zum Schutz der Verkehrsteilnehmer diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die mit vertretbarem Aufwand zu einem verbesserten Schutz führen. Beim Einsatz von Mähgeräten, die selbst über Sicherheitseinrichtungen verfügten, nach denen ein Schadenseintritt unwahrscheinlich ist, fordert die Rechtsprechung grundsätzlich keine weitergehenden Sicherungsmaßnahmen, wenn umfangreiche Mäharbeiten auszuführen sind.
von Björn Blume
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht