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Formular Elterngeld Elternzeit ©mko - topopt

Fragen zur Elternzeit? Kompetente Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht!

Letzte Aktualisierung am 2023-01-17 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Was versteht man unter Elternzeit?

Elternzeit ist eine Art bezahlter Freistellung von der Arbeit um sich um sein Kind kümmern zu können. Alle abhängig beschäftigten Elternteile, die in einem Haushalt mit ihrem Kind leben und dieses selbst betreuen, haben laut § 15 Abs. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt auch für Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen mit Kindern, die in Vollzeitpflege aufgenommen wurden und selbst betreut werden. Laut BMFSFJ, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend besteht während dieser Zeit, in der das Arbeitsverhältnis ruht, nicht nur besonderer Kündigungsschutz, es besteht zusätzlich ein Anspruch auf die Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Elternzeit kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Wie funktioniert geteilte Elternzeit?

Die beiden Elternteile können sich die Elternzeit auch teilen. Jedes Elternteil darf dann max. 32 Stunden pro Woche in Teilzeit erwerbstätig sein. Dadurch wird es zum einen beiden Elternteilen ermöglicht sich für eine bestimmte Zeit intensiv um das gemeinsame Kind zu kümmern und seine Entwicklung zu beobachten und zu fördern, ohne den Anschluss an die Arbeitswelt durch zu lange Abwesenheit befürchten zu müssen.

Für jedes Kind können bis zu drei Jahre Elternzeit, bzw. Elternteilzeit in Anspruch genommen werden. Sie sind in aller Regel, während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu nehmen. Jedoch kann ein sogenannter flexibler Teil davon, bis zu maximal 24 Monate, aufgespart werden und dann erst während des dritten bis vollendeten achten Lebensjahres des Kindes genommen werden.

Elternzeit – Was müssen Mütter und Väter wissen?

Nach der Geburt eines Kindes können sich berufstätige Eltern, durch das gesetzlich geregelte Recht der Elternzeit, in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes von Ihrer Arbeit mit einem Antrag auf Elternzeit von ihrem Arbeitsplatz freistellen lassen. Voraussetzungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sind, dass das Kind mit dem Elternteil in einem Haushalt lebt und dass die Elternzeit zur Pflege und Erziehung des Kindes genutzt wird.

Anspruch auf Elternzeit hat jedes Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, eine Kündigung während dieser Zeit durch den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen möglich. Nach dem Ende der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis gemäß dem vereinbarten Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Elternzeit können ihren Arbeitsplatz unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungszeit kündigen.

Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern 24 Monate Elternzeit im Zeitraum vom dritten Geburtstag des Kindes bis zu seinem vollendenten achten Lebensjahr beanspruchen. Früher gab es nur zwölf Monate Elternzeit. Auch ist es nicht mehr notwendig, dass der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen muss. Aufgeteilt werden kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitten. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit den dritten Zeitabschnitt abzulehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dies erfordern.

Berufstätige Eltern müssen ihren Arbeitgeber schriftlich sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit über ihr Verlangen in Kenntnis setzen.

Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer einen Teilzeitjob bei seinem oder einem fremden Arbeitgeber nachgehen. Dieser darf eine Wochenarbeitszeit von 32 Stunden nicht überschreiten.

Eltern, die Elternzeit nehmen, haben Anspruch auf Elterngeld. Der Staat sorgt für finanzielle Absicherung während der Elternzeit durch das Elterngeld. Für den Bezug des Elterngeldes während der Elternzeit ist es notwendig, dass das Elternteil mit dem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Eltern zum Thema Elternzeit helfen?

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft nicht nur, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnt. Vor und während der Elternzeit stellen sich für berufstätige Eltern viele rechtliche Fragen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist an dieser Stelle ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner und kann über Rechte und Pflichten bei der Beantragung und Durchführung einer Elternzeit aufklären. Er hilft bei der Erstellung eines Elternzeitplanes und wenn gewünscht bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Er errechnet rechtssicher die Ankündigungsfrist innerhalb welcher der Arbeitgeber von der Inanspruchnahme der Elternzeit informiert werden muss, und ermittelt den konkreten Anspruch auf Elterngeld. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann er Eltern beraten, wann und wie sie ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen können oder bei der Ausarbeitung eines Elternzeitvertrages helfen und über weitere mögliche, finanzielle Unterstützung durch den Staat beraten.

Der Experte im Arbeitsrecht kennt die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden oder verlängern möchten und hilft Ihnen, dies gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Er kann einschätzen, ob Sie einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit haben. Fragen zum Urlaubsanspruch, Teilzeitarbeit, Einkommen, eine mögliche Verlängerung oder Verteilung der Elternzeit kann er genauso rechtssicher beantworten wie Fragen zum Mutterschutz, bzw. Mutterschutzfristen oder sonstige Fragen zum Thema Mutterschutzgesetz. Nehmen Sie die erfahrene Unterstützung einer Kanzlei für Arbeitsrechts bei allen Sorgen und Fragen zur Elternzeit an.

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