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Es droht eine Zwangsvollstreckung? Wie kann der Anwalt helfen?

Letzte Aktualisierung am 2023-07-03 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, bei dem ein Gläubiger seinen Anspruch gegenüber seinem Schuldner durchsetzt. Der rechtliche Prozess folgt in der Regel auf ein formelles Mahnverfahren, mit dem der Schuldner zur Begleichung seiner Schuld aufgefordert wird. Kommt er der wiederholten Aufforderung zur Zahlung nicht nach und auch ein gerichtliches Mahnverfahren mit Erlass eines Mahnbescheides führt nicht zur Begleichung der offenen Forderung, so ist der nächste rechtliche Schritt das Beantragen eines Vollstreckungsbescheides. Mit diesem Vollstreckungsbescheid kann nun eine Zwangsvollstreckung beim Schuldner erfolgen.

Mit welchen Folgen muss der Schuldner rechnen?

Dies kann für den Schuldner unangenehme Folgen haben. So verliert er durch Kontopfändung oder Gehaltspfändung den pfändbaren Anteil seines Kontos bzw. seines Einkommens, bis die Schuld beglichen ist. Der Schuldner ist zudem, wenn der Gläubiger dies beantragt, zu einer Vermögensauskunft in Form einer eidesstattlichen Versicherung, bzw. der Versicherung an Eides statt, lt. § 889 ZPO (Zivilprozessordnung) verpflichtet. Dieser Offenbarungseid des Schuldners soll sicherstellen, dass er sein gesamtes Vermögen sowie seine Einkünfte offengelegt hat. Der Schuldner wird für drei Jahre im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes gelistet. Außerdem ist bei einer Zwangsvollstreckung zusätzlich von einem Schufa Eintrag auszugehen, da Auskunfteien wie die Schufa Zugriff auf öffentliche Bekanntmachungen und Verzeichnisse haben. Folge davon sind negative Bonitätsauskünfte, die wirtschaftliche Aktivitäten des Schuldners erschweren.

Welche Voraussetzungen müssen für die Zwangsvollstreckung erfüllt sein?

Um eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, muss ein Gläubiger zunächst einmal einen Vollstreckungstitel besitzen und ihm dem Schuldner zustellen lassen. Vollstreckungstitel sind etwa Urteile, notarielle Urkunden oder Vollstreckungsbescheide. Weiterhin muss dieser Vollstreckungstitel eine Vollstreckungsklausel beinhalten. Diese bescheinigt dem Gläubiger, dass er vollstrecken darf und wird in der Regel vom Gericht ausgestellt. Der Gläubiger beauftragt mit der Zustellung einen Gerichtsvollzieher oder der Bescheid wird per Post zugestellt. Dem Schuldner bleiben nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides zwei Wochen, um beim zuständigen Gericht Einspruch einzulegen.

Ist ein Mahnverfahren vor einer Zwangsvollstreckung zwingend?

Ein Mahnverfahren muss nicht notwendigerweise vor einer Zwangsvollstreckung erfolgen. Es kann jedoch dazu beitragen, den Schuldner davon abzuhalten, einen Zahlungsaufschub zu beantragen und die Zwangsvollstreckung erleichtern. Lehnt der Schuldner eine gerichtliche Entscheidung ab oder ignoriert sie, kann der Gläubiger sofort ein Zwangsvollstreckungsverfahren beantragen.

Ist eine Zwangsvollstreckung auch ohne Insolvenz möglich?

Eine Zwangsvollstreckung ist auch ohne Insolvenz möglich. Die Zwangsvollstreckung dient dem Gläubiger seine Ansprüche gegenüber seinem zahlungsunwilligen Schuldner durchzusetzen. Ist der Schuldner insolvent bedeutet dies, der Schuldner ist, wegen Überschuldung, nicht in der Lage seine Verpflichtungen zu erfüllen. Insolvenzverfahren sind komplexer als Zwangsvollstreckungen und haben für den Gläubiger Konsequenzen, die nicht unterschätzt werden sollten. Für eine Beratung, ob man einen Insolvenzantrag stellen soll, wie das geht und was eine Insolvenz für den Schuldner bedeutet, ist ein Anwalt für Insolvenzrecht der perfekte Ansprechpartner.

Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?

Es gibt verschiedene Arten einer Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckung in bewegliches Vermögen, auch Sachpfändung genannt, die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen, wie Immobilien oder Grundstücke sowie die Vollstreckung in Forderungen, die Kontopfändung oder Lohnpfändung. Die Entscheidung über die Art der Pfändung liegt beim Gläubiger. Ein beim Gerichtsvollzieher beantragtes Vermögensverzeichnis des Schuldners gibt dabei Auskunft darüber welche Pfändung die erfolgversprechendste ist. Bei einer Sachpfändung kann der Gläubiger im Wege der Mobiliarvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstrecken. Das können etwa Schmuck, Uhren, Münzen oder sonstige Luxusgegenstände sein. Ein Gerichtsvollzieher wird die Pfändung durchführen. Dafür wird er nach einer Terminvereinbarung den Schuldner aufsuchen und noch einmal zur Begleichung der offenen Forderung auffordern. Kommt der Schuldner auch diesmal der Aufforderung nicht nach, wird der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen suchen. Wird er nicht fündig, so wird er nun in aller Regel eine Vermögensauskunft vom Schuldner einfordern. Die Zwangsvollstreckung von Grundstücken oder Immobilien des Schuldners kann durch Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung oder Zwangshypothek erfolgen. Alternativ kann der Gläubiger im Rahmen einer Forderungsvollstreckung in Forderungen des Schuldners vollstrecken. Darunter fallen zum Beispiel Gehaltspfändungen oder Pfändungen gegen ein Bankguthaben. Verpflichtet ein Titel einen Schuldner eine Sache herauszugeben, so kommt eine Herausgabevollstreckung in Betracht. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Sache an sich und übergibt sie dem Gläubiger. Ergibt sich aus dem Vollstreckungstitel, dass der Schuldner eine bestimmte Handlung vornehmen muss, kann der Gläubiger diese auf seine Kosten vornehmen lassen, oder es wird ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt. Beispielsweise wird etwa der Nachbar durch Urteil verpflichtet seine Bäume von der Grundstücksgrenze zu entfernen. Ist der Schuldner umgekehrt aufgrund eines Titels verpflichtet eine bestimmte Handlung nicht mehr zu tun, kann er zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden, wenn er gegen diesen Titel verstößt. Hierunter fallen etwa Kontaktverbote.

Wie kann man sich gegen eine Zwangsvollstreckung wehren?

Gegen eine Zwangsvollstreckung kann der Schuldner sich mit einer Vollstreckungserinnerung, einer Vollstreckungsgegenklage oder einer Drittwiderspruchsklage wehren. Hier empfiehlt es sich einen fachkundigen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht einzuschalten, der über die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe im Einzelfall kompetente Auskunft erteilen kann. Ein Anwalt ist seinem Mandanten bei Zahlungsunfähigkeit ein wichtiger Ansprechpartner. Er kennt sich mit der Rechtsmaterie aus und ist auch als Schuldnerberatung für seinen Mandanten im Falle einer Privatinsolvenz tätig. Außerdem kann er über das Verfahren aufklären, welches im Falle einer Insolvenz auf den Schuldner zukommt, den Weg aufzeigen, wie nach einer Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung möglich ist, oder welche Konsequenzen eine Insolvenzverschleppung nach sich ziehen.

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