Anwälte und Kanzleien für Erbrecht in Jork finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Jork Mandate annehmen
Martina Tamm
Feldstraße 1, 22880 Wedelin 6.9 km Entfernung
Kai Fischer
Fachanwalt für Familienrecht|204Brüningstraße 27, 21614 Buxtehude
in 7.2 km Entfernung
Stefan Nordiek
Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehudein 7.2 km Entfernung
J. Chr. Henning Baur
Hexentwiete 39, 22559 Hamburgin 7.7 km Entfernung
Karl-Heinz Schagen
Hoher Weg 3a, 22587 Hamburgin 8.1 km Entfernung
Beate Hoffmann
Lange Straße 2, 21640 Horneburgin 9.2 km Entfernung
Hans-Peter Rampold
Bahnhofstraße 11 b, 21629 Neu Wulmstorfin 10.4 km Entfernung
Matthias J. Brinckman
Schulkamp 8a, 22609 Hamburgin 10.8 km Entfernung
Claudia Krüger
Emkendorfstraße 12, 22605 Hamburgin 13.6 km Entfernung
Carola Erdmann
Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburgin 13.8 km Entfernung
Mareike Berg
Stückweg 32, 22547 Hamburgin 14.8 km Entfernung
Gregor Jonas
Lüttkamp 62, 22547 Hamburgin 14.8 km Entfernung
Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung
Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung
Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung
Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung
Renate Sykosch
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung
Marcus Zeidler
Bahnhofstraße 35, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung
Per Olaf Krahnstöver
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung
Ernst Mayer
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 15.5 km Entfernung
Hilmar Wietzke
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung
Kathrin-Elisabeth Commandeur
Stahltwiete 19a, 22761 Hamburgin 15.6 km Entfernung
Sabine Kuhlenkamp
Harsefelder Straße 16, 21680 Stadein 15.7 km Entfernung
Hans-Heinrich Marzyk
Hauptstraße 52, 21717 Fredenbeckin 15.9 km Entfernung
Andreas Hartrodt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Museumstraße 31, 22765 Hamburg
in 16.5 km Entfernung
Rolf Lautenschläger
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 16.5 km Entfernung
Arne Müthel
Friedensallee 25, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung
Leonie Thierfelder
Holstenplatz 18, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung
Ute Walter
Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburgin 16.8 km Entfernung
Ruth Lahmann
Fachanwalt für FamilienrechtVan-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg
in 17.2 km Entfernung
Claus-Peter Wollermann
Große Bergstraße 253, 22767 Hamburgin 17.2 km Entfernung
Christine Behling
Stresemannstraße 23, 22769 Hamburgin 17.8 km Entfernung
Dieter Tomforde
Schulstraße 6, 21698 Harsefeldin 17.8 km Entfernung
Jürgen Nelsen
Osterstraße 157, 20255 Hamburgin 18.5 km Entfernung
Maike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtOsterstraße 116, 20259 Hamburg
in 18.5 km Entfernung
Andreas Uleman
Wiesengrund 5 a, 25436 Uetersenin 19.0 km Entfernung
Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 19.3 km Entfernung
Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 19.3 km Entfernung
Guido Schilling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 19.4 km Entfernung
Christina Müting
Fachanwalt für FamilienrechtKajen 12, 20459 Hamburg
in 19.5 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist in der Verfassung Artikel 14 geregelt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Der Erbvertrag
Nicht nur mit einem Testament kann man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, auch der Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Der schriftliche letzte Wille
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Beim Nachlassgericht wird dann ein Termin zur Testamentseröffnung bestimmt, zu dem alle mutmaßlichen, gesetzlichen Erben eingeladen werden. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Jork der sich bei Erbschaften auskennt.
Das Testament kann angefochten werden
Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Anfechtungsberechtigt ist nur derjenige, der aus der Unwirksamkeit des Testaments einen Vorteil ziehen würde. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht per Gesetz dann, wenn es mehr als nur einen Erben für einen Nachlass gibt. Jeder Erbe wird dann als Miterbe bezeichnet. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Rechtliche Fragen zum Thema Erbrecht und Erbengemeinschaft beantworten Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht ihren Mandanten versiert und engagiert.
Das gesetzliche Erbe
In einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe beerben sich die Eheleute gegenseitig mit der Hälfte des Erbes. Die andere Hälfte geht an die leiblichen Kinder oder Kindeskinder. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.
Erbe der 1. Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Ist ein erbberechtigtes Kind erster Ordnung bereits verschieden, so treten wiederum seine Kinder das Erbe an. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Die Eltern beerben ihr Kind zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern bereits verstorben, so geht das Erbe an deren Kinder, also die Geschwister des Erblassers weiter.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Wann hat man ein Recht auf das Pflichtteil
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Kennt der Pflichtteilsberechtigte den Wert seines Erbteils, kann er seinen Pflichtteil errechnen. Dieser beträgt 50 % des Erbteils. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Als Pflichtteilsberechtigter muss man den Anspruch auf sein Pflichtteil einfordern.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.
Es bedarf der schriftlichen Verfügung um eine Person von ihrem Anspruch auf das Pflichtteil zu trennen. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kontaktieren Sie einen Erbrechtsanwalt in Jork, der bei Erbeinsetzung oder Vermächtnis berät.
Dem Erbe zustimmen
Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Zu beachten ist, dass ein Erbe schon als akzeptiert gilt, wenn man Ansprüche bei Versicherungen geltend macht.
Das Erbe ablehnen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Im Normalfall ist die Frist von sechs Wochen aber zu kurz, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Nachlässiges Verzögern dieser Information macht den Erben, seinen Nachlassgläubigern gegenüber schadenersatzpflichtig! Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.