Den Rechtsanwalt für Erbrecht in Jork bei Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Jork Mandate annehmen

Martina Tamm
Feldstraße 1, 22880 Wedelin 6.9 km Entfernung

Kai Fischer
Fachanwalt für Familienrecht|204Brüningstraße 27, 21614 Buxtehude
in 7.2 km Entfernung

Stefan Nordiek
Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehudein 7.2 km Entfernung

J. Chr. Henning Baur
Hexentwiete 39, 22559 Hamburgin 7.7 km Entfernung

Karl-Heinz Schagen
Hoher Weg 3a, 22587 Hamburgin 8.1 km Entfernung

Beate Hoffmann
Lange Straße 2, 21640 Horneburgin 9.2 km Entfernung

Hans-Peter Rampold
Bahnhofstraße 11 b, 21629 Neu Wulmstorfin 10.4 km Entfernung

Matthias J. Brinckman
Schulkamp 8a, 22609 Hamburgin 10.8 km Entfernung

Claudia Krüger
Emkendorfstraße 12, 22605 Hamburgin 13.6 km Entfernung

Carola Erdmann
Osdorfer Weg 65, 22607 Hamburgin 13.8 km Entfernung

Mareike Berg
Stückweg 32, 22547 Hamburgin 14.8 km Entfernung

Gregor Jonas
Lüttkamp 62, 22547 Hamburgin 14.8 km Entfernung

Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Renate Sykosch
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Marcus Zeidler
Bahnhofstraße 35, 25421 Pinnebergin 15.4 km Entfernung

Per Olaf Krahnstöver
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung

Ernst Mayer
Fachanwalt für FamilienrechtFriedensallee 118 b, 22763 Hamburg
in 15.5 km Entfernung

Wolfgang Prinzenberg
Friesenweg 38, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung

Hilmar Wietzke
Große Brunnenstraße 120 A, 22763 Hamburgin 15.5 km Entfernung

Kathrin-Elisabeth Commandeur
Stahltwiete 19a, 22761 Hamburgin 15.6 km Entfernung

Sabine Kuhlenkamp
Harsefelder Straße 16, 21680 Stadein 15.7 km Entfernung

Hans-Heinrich Marzyk
Hauptstraße 52, 21717 Fredenbeckin 15.9 km Entfernung

Andreas Hartrodt
Fachanwalt für Erbrecht|6538Museumstraße 31, 22765 Hamburg
in 16.5 km Entfernung

Rolf Lautenschläger
Fachanwalt für Steuerrecht|3456Max-Brauer-Allee 79, 22765 Hamburg
in 16.5 km Entfernung

Arne Müthel
Friedensallee 25, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung

Leonie Thierfelder
Holstenplatz 18, 22765 Hamburgin 16.5 km Entfernung

Ute Walter
Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburgin 16.8 km Entfernung

Ruth Lahmann
Fachanwalt für FamilienrechtVan-der-Smissen-Straße 2, 22767 Hamburg
in 17.2 km Entfernung

Claus-Peter Wollermann
Große Bergstraße 253, 22767 Hamburgin 17.2 km Entfernung

Christine Behling
Stresemannstraße 23, 22769 Hamburgin 17.8 km Entfernung

Dieter Tomforde
Schulstraße 6, 21698 Harsefeldin 17.8 km Entfernung

Jürgen Nelsen
Osterstraße 157, 20255 Hamburgin 18.5 km Entfernung

Maike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtOsterstraße 116, 20259 Hamburg
in 18.5 km Entfernung

Andreas Uleman
Wiesengrund 5 a, 25436 Uetersenin 19.0 km Entfernung

Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 19.3 km Entfernung

Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 19.3 km Entfernung

Guido Schilling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 19.4 km Entfernung
Erbrecht
Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.
Der testamentarische Erbfall
Als Erbe gibt es viele Dinge über die man gut informiert sein sollte. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Ist ein letzter schriftlicher Wille aufgetaucht, so ist dieser dem Nachlassgericht auszuhändigen. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Erbrecht in Jork.
Wer kann ein Testament anfechten?
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Auch dies ist beim Nachlassgericht zu erwirken. Berechtigt zur Anfechtung ist allerdings nur ein Erbe, der bei Überprüfung des Testaments einen Vorteil zu erwarten hat. Als weitere Bedingung für eine Anfechtung ist der Zeitrahmen von einem Jahr nach Kenntnis über den Anfechtungsgrund und selbstverständlich erst nach Ableben des Erblassers. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.
Das gesetzliche Erbe
In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. War die Ehe kinderlos, so erhält der verbliebene Gatte, ¾ des Erbes. Sind außer dem überlebenden Ehegatten nur noch gesetzliche Erben fernerer Ordnungen da, dann erbt der Ehegatte allein. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Wenn man von den Erben der ersten Ordnung spricht, so sind damit die Kinder, Enkelkinder usw. gemeint. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Zu berücksichtigen sind hier alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich oder unehelich gezeugt! Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Bei Adoptionen erbt das minderjährige, adoptierte Kind in vollem Umfang wie ein leibliches Kind. Der adoptierte Erwachsene hingegen erhält keine gesetzlichen Erbrechte als Verwandter, also zum Beispiel als Geschwister oder Onkel oder Tante, lediglich als Sohn oder Tochter der Adoptiveltern ist er erbberechtigt. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.
Erben der dritten Ordnung
Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.
Wer ist Erbe der vierten Ordnung?
Es gilt hier den Stammbaum zu beachten, da man bei der 4. Ordnung auf Urgroßeltern und noch weiter zurückliegende Generationen zurückgreifen muß. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind. Wer bekommt ein Pflichtteil? Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat.
Gründe warum einem das Recht auf den Pflichtteil genommen wird
Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Anwalt für Erbrecht in Jork.
In das Erbe einwilligen
Um entscheiden zu können, ob man eine Erbschaft annimmt oder besser ausschlägt, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.
Das Erbe nicht annehmen
Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Je umfangreicher das Erbe ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass diese relativ kurze Frist ausreichend ist um sich über Annahme oder Ablehnung klar zu werden. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit die Haftung des Erben auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür müssen Hinterbliebene bei Gericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Sobald ein Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses erfahren hat, muss dieser Antrag gestellt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.