Anwalt für Erbrecht in Norderstedt auf Anwaltssuche finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Norderstedt Mandate annehmen
Silke Hilgeroth-Schlenker
Am Ochsenzoll 135, 22851 Norderstedtin 3.7 km Entfernung
Harald Dülsen
Mesterbrooksweg 20 a, 22397 Hamburgin 6.8 km Entfernung
Jan Eggers
Fachanwalt für VerkehrsrechtBahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 6.8 km Entfernung
Günter Borcherding
Gartenstraße 7 d, 24558 Henstedt-Ulzburgin 7.4 km Entfernung
Ulrike Borstel
Bahnhofstraße 5, 24558 Henstedt-Ulzburgin 7.4 km Entfernung
Anja Freier
Fachanwalt für Familienrecht|6538Poppenbüttler Hauptstraße 56 a, 22399 Hamburg
in 7.5 km Entfernung
Amélie Gutknecht-Horne
Maike-Harder-Weg 74, 22399 Hamburgin 7.5 km Entfernung
Dietmar Doss
Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedtin 7.7 km Entfernung
Bernd Herbst
Ohechaussee 10, 22848 Norderstedtin 7.7 km Entfernung
Klaus-Thomas Krüger
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedtin 7.7 km Entfernung
Klaus Soth
Fachanwalt für ErbrechtOchsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 7.7 km Entfernung
Nicole Groß
König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburgin 10.3 km Entfernung
Irene Behr
Fachanwalt für Familienrecht|3456Kritenbarg 18, 22391 Hamburg
in 10.6 km Entfernung
Ingo Becker
Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburgin 10.7 km Entfernung
Stephanus Stöver
Glissmannweg 1, 22457 Hamburgin 10.7 km Entfernung
Sigrid Haselsberger
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Schanzenberg 12, 22335 Hamburg
in 10.9 km Entfernung
Vera Veigl
Saseler Markt 12, 22393 Hamburgin 11.0 km Entfernung
Karsten Wehncke
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtFrahmredder 20, 22393 Hamburg
in 11.0 km Entfernung
Gerold Bischoff
Fachanwalt für Familienrecht|3456Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 12.2 km Entfernung
Marc Möller
New York Ring 6, 22297 Hamburgin 13.1 km Entfernung
Claudia Riesner
Fachanwalt für Erbrecht|6538New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 13.1 km Entfernung
Antje Duwe
Fachanwalt für SteuerrechtAm Reisenbrook 8 d, 22359 Hamburg
in 13.3 km Entfernung
Dirk Ewald
Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburgin 14.0 km Entfernung
Wiebke Hofmann-Jacobsen
Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburgin 14.0 km Entfernung
Ute Walter
Alte Elbgaustraße 8 b, 22523 Hamburgin 14.5 km Entfernung
Klaus Jürgen Dreyer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 15.1 km Entfernung
Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 15.2 km Entfernung
Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 15.4 km Entfernung
Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 15.4 km Entfernung
Rudolf Dorsch
Rathausplatz 9, 22926 Ahrensburgin 15.9 km Entfernung
Janne Seelig
Fachanwalt für ErbrechtManhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg
in 15.9 km Entfernung
Thomas Tegen
Große Straße 1-3, 22926 Ahrensburgin 15.9 km Entfernung
Annette Triebe
Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburgin 15.9 km Entfernung
Henrik Bülow
Scheffelstraße 7, 22301 Hamburgin 15.9 km Entfernung
Otto Nietsch
Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburgin 16.4 km Entfernung
Jürgen Zeising
Hamburger Straße 146, 22083 Hamburgin 16.4 km Entfernung
Bernd-Hinrich Brahms
Lindenstraße 19-21, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung
Rüdiger Golchert
Osterholder Allee 2, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung
Christiane Lembke
Lindenstraße 29, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung
Gabriele Renken-Roehrs
Fahltskamp 31A, 25421 Pinnebergin 16.4 km Entfernung
Das Erbrecht
Das Erbrecht soll Streitigkeiten um den Nachlass Verstorbener so gering wie möglich halten und gleichzeitig für größtmögliche Gerechtigkeit sorgen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Viele vertrauen darauf, dass das Gesetz alles Nötige festlegt, was in einigen Fällen auch stimmt. Hat man genaue Vorstellungen von der Verteilung des Erbes, kann man das mit einem schriftlichen letzten Willen jederzeit machen.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Der Erbvertrag wird von mindestens zwei Personen geschlossen, häufig sind diese Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Fragen zur Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht beantworten.
Der testamentarische Erbfall
Was muss als Erbe bedacht werden, wenn der Erbfall eintritt. Nach dem Tod eines Angehörigen, sollte sichergestellt werden, ob es ein Testament gibt oder nicht, dazu sollte man gerade auch im privaten Umfeld des Verstorbenen suchen. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Das zuständige Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser gewohnt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Kompetente Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen gibt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Norderstedt.
Testamentsanfechtung
Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Bei rechtlichen Fragen können Sie sich auch als Teil einer Erbengemeinschaft in einer Kanzlei für Erbrecht jederzeit allumfassend beraten lassen.
Die gesetzliche Erbfolge
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Kinder, die Erben der 1. Ordnung
Als Erben der ersten Ordnung werden die Kinder des Verstorbenen einschließlich ihrer Kindeskinder genannt. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Dieses Recht kann leider nicht für uneheliche Kinder angewandt werden, die vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern geboren wurden. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Eingeschränkt ist dies bei der Adoption bereits volljähriger Kinder. Hier erstreckt sich das Erbrecht nur auf die Adoptiveltern. Möchte man seine Stiefkinder in sein Erbe mit einschließen, so muss man dies testamentarisch verfügen. Das Gesetz sieht dies nicht vor.
Die Erben der zweiten Ordnung
Unter die Erben der zweiten Ordnung fallen die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.
Der Erbanspruch beim Erbe der dritten Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Sind die Großeltern bereits vor dem Enkel verstorben, so erben deren Kinder, also Onkel oder Tante des Erblassers.
Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen
Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer bekommt ein Pflichtteil?
Das Pflichtteil soll den Ehegatten bzw. den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, sowie die Erben der ersten Ordnung vor Enterbung per Testament schützen. In den §§ 2303 ff BGB findet man die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.
Wie wird der Pflichtteil errechnet?
Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht oft einen Gutachter notwendig, der die Berechnung des Verkehrswertes übernimmt. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Wann macht ein Pflichtteilsverzicht Sinn?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Grund für einen Verzicht kann eine bereits erhaltene Schenkung sein. Als Voraussetzung für den Verzicht des Pflichtteils gilt die schriftliche Zustimmung aller anderen Erben. Holen Sie sich als Pflichtteilsverzichtender und auch als zustimmender Erbe unbedingt den Rat eines Anwaltes ein und lassen Sie den Verzicht bestmöglich notariell beglaubigen.
In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Das Erbrecht einer erbunwürdigen Person erlischt nicht mit der Tat, sondern erst durch eine Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Norderstedt liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
In das Erbe einwilligen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Nichtannehmen eines Erbes kann den Erben auch vor Schulden bewahren. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Zunächst kann der Erbe die Drei-Monatseinrede erheben. Der Erbe kann so die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten erst mal drei Monate zurückstellen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Das Nachlassinsolvenzverfahren muss dann bei Gericht beantragt werden. Dies muss unverzüglich erfolgen. Unterlässt er dies, haftet er den Gläubigern für den daraus entstandenen Schaden. Was nach dem Nachlassinsolvenzverfahren noch übrig bleibt, steht dem Erben zu. Das BGB räumt Berechtigten die Möglichkeit ein, die Erbschaftsannahme, die Ausschlagung oder aber gar die Versäumung der Ausschlagungsfrist anzufechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis gilt eine Frist von sechs Wochen, in der die irrtümliche Annahme des Erbes gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären ist.